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Fondsverband ALFI vermutet Diskreditierungskampagne Warum Anleger mit Luxemburger Fonds keine Steuern sparen

Das Banken-Museum in Luxemburg, dem größten Fondsstandort in Europa: Laut Fondsverband ALFI hat Luxemburgs Beliebtheit nichts mit den Steuervorteilen zu tun. Quelle: Rainer Brückner / Pixelio.de
Das Banken-Museum in Luxemburg, dem größten Fondsstandort in Europa: Laut Fondsverband ALFI hat Luxemburgs Beliebtheit nichts mit den Steuervorteilen zu tun. Quelle: Rainer Brückner / Pixelio.de
„Für Fonds, die in Luxemburg aufgelegt werden, gibt es keinerlei steuerliche Vorteile“, meint Camille Thommes. Damit widerspricht der Generaldirektor beim luxemburgischen Fondsverband ALFI den jüngsten Medienberichten über fragwürdige Steuerpraktiken im Großherzogtum. Laut Berichten soll zum Beispiel die Deutsche Bank in Luxemburg Fondsgesellschaften gegründet haben, die so konstruiert waren, dass bei ihnen kaum Steuern anfielen. Als Begründung führt er drei Argumente an.

1. In Luxemburg domizilierte Fonds unterliegen der taxe d’abonnement (Subscription Tax), einer jährlichen Steuer, die auf das von ihnen verwaltete Vermögen berechnet wird. Im Gegensatz dazu erhebt die überwiegende Mehrheit aller anderen Länder keinerlei Steuern auf Fondsebene.

2. Die überwiegende Mehrheit der Luxemburger Fonds, insbesondere die OGAW-Fonds, benötigt keine Vorabentscheidungen zur Besteuerung (tax rulings) und es werden für sie auch keine Vorabentscheidungen getroffen.

3. Es kommt vor, dass Immobilien- und Private Equity Fonds, die insgesamt nur einen ganz geringen Teil des gesamten verwalteten Vermögens von über 3.000 Milliarden Euro der luxemburgischen Investmentfonds ausmachen, auf so genannte Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles - SPV) zurückgreifen, für die eine Vorabentscheidung zur Besteuerung gewährt werden kann. Zweckgesellschaften sind marktüblich und werden in vielen Rechtssystemen insbesondere aus rechtlichen Gründen genutzt. Unter anderem bestehen Banken häufig auf der Gründung einer Zweckgesellschaft, da sie diesen als Sicherheit dient, wenn sie als Kreditgeber bei der Finanzierung einer Private Equity- oder Immobilien-Investition auftreten.

Vorabentscheidungen zur Besteuerung solcher Zweckgesellschaften sollen in erster Linie steuerliche Neutralität gewährleisten. Anders ausgedrückt: Investoren sollen steuerlich nicht schlechter gestellt sein, wenn sie in Immobilien- oder Private Equity-Fonds investieren, als wenn sie Gelder direkt in diesen Bereichen anlegen.

„Investmentfonds spielen bei der Vermeidung von Steuern für Einzelpersonen oder Unternehmen keine Rolle“, schlussfolgert Thommes. Wenn ein Anleger in luxemburgische Investmentfonds investiere, werden die Erträge, die ihm aus diesem Investment zuflie?en, in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, entsprechend der dort gültigen Steuervorschriften besteuert.

„Darüber hinaus ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass Vorabentscheidungen zur Besteuerung ein absolut legales Verfahren sind, das in vielen Staaten zur gängigen Praxis gehört“, so der ALFI-Chef weiter. Damit widerspricht er der Lux-Leaks-Argumentation in den Medien, die Rulings als rein Luxemburger Eigenart darstellen würden. „Das legt die Schlussfolgerung nahe, dass LuxLeaks eine Diskreditierungs-Kampagne ist, die speziell auf Luxemburg abzielt.“

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