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Indexschmuser? Wie die Bafin aktives Fondsmanagement prüft

Gebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungensaufsicht (Bafin). Foto: Kai Hartmann
Gebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungensaufsicht (Bafin). Foto: Kai Hartmann
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„Der Begriff Active Share ist insoweit irreführend, als die Kennzahl nichts über den Aktivitätsgrad des Fondsmanagers aussagt“, erklärt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI gegenüber DAS INVESTMENT.com. Denn die Kennzahl bemesse nur, inwieweit ein Portfolio anders zusammengesetzt ist als eine Benchmark.

„Wie häufig der Fondsmanager die Portfoliozusammensetzung ändert, wie aktiv er also ist, bleibt unberücksichtigt.“ Als Beispiel nennt er ein indexfernes Portfolio, das über Jahre unverändert bleibt. Trotz totaler Passivität weise es dauerhaft einen hohen Active Share-Wert auf. Ein weiteres Manko: „Die Formel berücksichtigt keine Derivate.“

Faule Fondsmanager?

Letztlich müssten Verdachtsfälle des so genannten closet tracking einzeln geprüft werden, so der BVI-Sprecher weiter. Mit dieser Einordnung reagiert der Branchenverband auf Medienberichte, die von „faulen Fondsmanagern“ berichten. Eine solche Interpretation geht auch nach Meinung der Rating-Agentur Morningstar zu weit.

Nach einer aktuellen Morningstar-Untersuchung steht zwar jeder fünfte Aktienfonds für europäische Standardwerte im Verdacht, ein „verkappter Indexfonds“ zu sein. Als Maßstab diente den Fondsanalysten ein Active Share unter 60 Prozent bei den Fonds, die als aktiv gemanagt vertrieben werden.

Bafin fragt drei Daten ab

Neben dieser Kennzahl mit umstrittener Aussagekraft fragte die deutsche Finanzaufsicht daher jetzt auch zwei weitere statistische Daten ab. Dies ist zum einen die Standardabweichung der aktiven Rendite (Tracking Error) und zum anderen der durch die Änderung der Benchmark-Performance erklärbare Prozentsatz der Fondsrendite (R-Quadrat).

Erste Antworten der aktuell angeschriebenen Anbieter erwartet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zum Ende des ersten Halbjahrs. Mit diesen Ergebnissen werden die Kandidaten für eine qualitative Prüfung ermittelt, erklärt eine Bafin-Sprecherin gegenüber DAS INVESTMENT.com.

Falsche Vertriebsunterlagen?

Als zweiten Schritt lasse sich die Aufsichtsbehörde nämlich in jedem Verdachtsfall darlegen, ob die auffällig indexnahen Portfolios tatsächlich aktiv verwaltet wurden. Wenn dies nicht nachgewiesen werden könne, seien die Produkte in den jeweiligen Vertriebsunterlagen falsch beschrieben, so die Bafin-Sprecherin weiter.

„Kritikpunkt an dieser Praxis ist zum einen, dass der Anleger unrichtige oder sogar irreführende Informationen über die Anlagestrategie des Fonds erhalte.“ Zum anderen stellen die Fondsgesellschaften auch für Indexschmuser Verwaltungsgebühren in Rechnung, die nur einem aktiven Management angemessen sind.


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