LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

Kritik an der Börsenfusion: Frankfurter fürchten um ihre Jobs

Knapp zwei Wochen vor der voraussichtlichen EU-Entscheidung über den geplanten Zusammenschluss der Deutschen Börse und der NYSE Euronext nimmt die Kritik an dem Projekt weiter zu. Nach den Mitarbeitern der Deutschen Börse in Frankfurt, die um ihre Arbeitsplätze fürchten, meldet nun auch die hessische Börsenaufsicht „börsenrechtliche Bedenken“ an.

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, will EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am 1. Februar über das Fusionsprojekt entscheiden. Es gebe aber immer mehr Anzeichen, dass Brüssel den Milliardendeal untersagen werde, berichtet das Blatt.

Eine Gruppe, die besonders aktiv gegen das Großprojekt protestiert, ist die Belegschaft am Standort Frankfurt, die um ihre Arbeitsplätze fürchtet. Das Deutsche-Börse-Management bot den Mitarbeitern zwar einen Standortsicherungsvertrag an, der nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa unter anderem ein garantiertes Investitionsvolumen von mindestens 300 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren sowie den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2013 vorsieht. Doch eine Einigung scheiterte bisher am Widerstand des Betriebsrats.

Nun meldet sich Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) in der Debatte zu Wort. Er fürchte, „dass sich der Betrieb der Frankfurter Börsen eben nicht fortentwickeln kann, wenn die Deutsche Börse umfassend abhängig ist von anderen Entscheidungsträgern“, erklärte der Politiker gegenüber dem „Handelsblatt“.

Poschs Ministerium untersteht die Börsenaufsicht für den Finanzplatz Frankfurt und prüft das Fusionsvorhaben börsenrechtlich. Laut dem „Handelsblatt“ meldet die Behörde „börsenrechtliche Bedenken“ an. Sie bemängelt unter anderem den geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Deutschen Börse mit der künftigen Muttergesellschaft. Deutsche Börse und NYSE Euronext haben vor, das neue Unternehmen mit Hauptstandorten in Frankfurt, New York und Paris über eine in den Niederlanden angesiedelte Dachgesellschaft steuern zu lassen. Der gesamte Gewinn soll an diese Holding abgeführt werden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion