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Krise wegen Niedrigzins Bausparkassen: Finger weg von Aktien?

Neubau: Nicht jeder Bausparer spart auf ein Eigenheim, Foto: LBS
Neubau: Nicht jeder Bausparer spart auf ein Eigenheim, Foto: LBS
Bausparkassen haben im dauerhaften Niedrigzinsumfeld ein Problem: Die hohen Zinszusagen aus vergangenen Verträgen werden ihnen immer mehr zur Last. Einige haben bereits versucht, Verträge umzuwandeln oder ihren Kunden früher zu kündigen.

Gern würden Bausparkassen ihr Geld jedoch auch gewinnbringender anlegen können und so ihre derzeitigen Engpässe lindern. Sie würden gern in Aktien investieren – wenn sie nur dürften. Wie auch Lebensversicherungen sind ihnen als institutionellen Investoren bei der Anlage jedoch die Hände gebunden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Welches Problem haben die Bausparkassen?

Die Zinsen sind seit Jahren auf einem historischen Tiefstand, ein größerer Anstieg scheint in die Ferne gerückt. Nun bestehen aber alte Bausparverträge, die unter anderen Bedingungen abgeschlossen worden sind. Sie versprechen Bausparern Zinsen in einer Höhe, wie sie in heute geschlossenen Verträgen nicht mehr zu haben sind, oft zwischen 3 und 5 Prozent.

Viele Kunden nutzen Bausparverträge gar nicht, um einen Baukredit abzurufen. Sie möchten vor allem von den guten Zinsen profitieren, rufen gar kein Darlehen ab und wollen lieber weiter sparen. Die hohen Zinszusagen der Vergangenheit bringen Bausparkassen dabei in finanzielle Bedrängnis.

Wie legen Bausparkassen ihr Geld an?

Wie auch andere institutionelle Investoren sind Bausparkassen dazu verpflichtet, mit den Kundengeldern höchst sorgsam umzugehen. Sparergelder, die nicht in Bauspardarlehen gebunden sind, dürfen sie nur in Anlagen investieren, die als sicher gelten. Das sind vor allen Dingen Staatsanleihen. Diese werfen momentan jedoch kaum Rendite ab. Die Anlageklasse Aktien ist für sie bislang tabu.

Was würden Bausparkassen gern ganz schnell geändert wissen?

Bausparkassen würden gern rentierlicher anlegen dürfen. Dafür würden sie gern auf Anlagen zurückgreifen können, die gemeinhin als riskant gelten. Der Verband der privaten Bausparkassen und die öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen haben an den Gesetzgeber appelliert, ihre strengen Regeln zur Kapitalanlage zu lockern.

Konkret fordern sie, zukünftig auch in Aktien und in nachrangige Unternehmensanleihen investieren zu können, zumindest bis zu 10 Prozent ihrer Kapitalanlagen. Diese Investitionen gelten als riskanter, versprechen aber eine höhere Rendite.

Welche Änderungen am Bauspargesetz plant der Gesetzentwurf?

Der Gesetzgeber plant zwar aktuell, das Bauspargesetz von 1991 reformieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf verspricht auf verschiedenen Gebieten auch mehr Freiraum. An dem Grundsatz, dass Bausparkassen nicht in Aktien anlegen dürfen, soll jedoch festgehalten werden.

Welche Risiken bestehen im Fall, dass Bausparkassen auch in Aktien investieren dürften?

Obwohl die Rendite am Aktienmarkt über einen langen Zeitraum gesehen viel höher ist als zum Beispiel bei Anleihen, ist Vorsicht geboten. So warnte Dirk Schierek, Finanzwirtschaftsprofessor an der Technischen Universität Darmstadt, jetzt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
vor den unabsehbaren Folgen einer Baisse am Aktienmarkt. Würden Bausparkassen dann Aktien halten, gerieten sie in eine Notlage. Das Geschäftsmodell von Bausparkassen sei für eine Weiterleitung des Geldflusses von Bausparern zu Baudarlehensnehmern gemacht. Eine Aktienanlage bringe zu starke Schwankungen in dieses System. Falls jedoch Bausparkassen zukünftig einmal die Möglichkeit erhalten sollten, Aktien zu kaufen, sollten sie dann auch mehr Eigenkapital vorhalten müssen, rät Schierek.

Der Warnung schließt sich der Bonner Volkswirtschaftler Martin Hellwig an. Er verweist in der F.A.Z.auf das Beispiel der Lebensversicherungsbranche: Nachdem viele Lebensversicherer Ende der 90-er Jahre ihre Aktienquote von durchschnittlich 10 Prozent auf das erlaubte 30-Prozent-Maximum heraufgesetzt hätten, habe sie der  Crash im Jahr 2000 in eine Krise gebracht: „Die einen waren so spät eingestiegen, dass sie nur die Verlustphase ab 2000 mitgemacht hatten“, so Hellwig in der F.A.Z,. „die anderen waren früher eingestiegen, aber die Regulierung zwang sie, jeweils 90 Prozent der ausgewiesenen Gewinne eines Jahres als Ertragsbeteiligung an die Versicherten zu übertragen - wohingegen sie die Versicherten nicht an den Verlusten ab dem Jahr 2000 beteiligen durften.“    

Außerdem sieht Hellwig die Gefahr der Vermischung von Unternehmenszwecken: Das Ziel, Baudarlehen an Kunden zu vermitteln, könnte mit den Zielen der Kapitalvermehrung konkurrieren, so wie sie ein Aktienfonds verfolgt.

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