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Videoident-Verfahren Bafin verlängert Übergangsfrist für Fintechs

Bafin-Präsident Felix Hufeld. Foto: Frank Beer
Bafin-Präsident Felix Hufeld. Foto: Frank Beer
Vorerst keine verschärften Anforderungen für Anbieter von Videoident-Verfahren: Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat die Änderungen, die sie für Video-Identifizierungsverfahren für Kunden bei der Kontoeröffnung eigentlich ab sofort vorgesehen hatte, jetzt auf den Beginn nächsten Jahres verschoben. In der Übergangszeit, teilt die Behörde mit, solle die alte Regelung gültig sein. Die Übergangsfrist solle den von der Verschärfung betroffenen Marktteilnehmern Zeit geben, sich an die geforderten höheren Sicherheitsstandards anzupassen.

Die Bafin reagierte damit auf Proteste aus den Reihen von Fintech-Start-ups, die durch verschärfte Anforderungen nach eigenen Angaben in ihrer Arbeitsweise eingeschränkt werden würden.

Mitte Juni hatte die Bafin in einem Rundschreiben verschärfte Sicherheitsvorkehrungen für die Nutzung von Video-Identifizierungsverfahren bei der Kontoeröffnung gefordert. Diese betreffen die technische Durchführung, die Arbeitsweise und die Aufzeichnungspflichten von Mitarbeitern, die bei der videogestützten Identifizierung von Kunden eingesetzt werden. Das Videoident-Verfahren ermöglicht es Kunden, ein Konto zum Beispiel auch vom heimischen PC aus zu eröffnen. Die notwendige persönliche Identifizierung erfolgt per Videoverbindung mit einem Bankmitarbeiter.


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