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20.07.2009 12:29
Rubrik: Topnews

Was kostet Vermitteln ohne Erlaubnis?

Rechtsanwältin Mona Moraht

Leser fragen – Experten antworten in DAS INVESTMENT.com: Welche Sanktionen drohen Vermittlern, die ohne Erlaubnis Versicherungen vermitteln?

Leserfrage: Wie wird es geahndet, wenn ein Versicherungsvermittler, der sich bis heute nicht ins Register eingetragen hat, dennoch weiter vermittelt? Wie viele solcher Fälle sind bereits bekannt geworden, und was sind die Konsequenzen?
(Markus Rösner, per E-Mail)

Rechtsanwältin Dr. Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) antwortet: Es handelt sich hierbei nicht um Strafrecht, sondern um öffentliches Recht. Laut Paragraf 144 Absatz 1 Nummer 1 J und Paragraf 144 Absatz 2 Nummer 7 der Gewerbeordnung  begeht ein Versicherungsmakler oder  Versicherungsvertreter, der ohne Erlaubnis und Registereintrag den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt, eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Diese Fälle werden bekannt, weil entweder eine Anzeige von Verbrauchern oder anderen Vermittlern eingeht oder die Industrie- und Handelskammern selbst aktiv werden. Sie erfahren über die Gewerbeämter, wer ein Gewerbe als Versicherungsvermittler angemeldet hat, und gleichen diese Namen mit den Registereinträgen ab. Liegt kein Registereintrag vor, werden die IHKs aktiv und schreiben den Vermittler an, der sich dann erklären muss. Die letzte Übergangsfrist zur Registrierung ist am 31. März 2009 abgelaufen.

Es gibt keine zentrale Erfassung von Vermittlern, die wegen des Vermittelns ohne Zulassungsvoraussetzungen abgemahnt wurden oder bereits eine Geldbuße bezahlen mussten, insofern verfügt der DIHK über kein Zahlenmaterial zu dieser Frage. Dies liegt an den landesweit unterschiedlichen Zuständigkeiten: In Bundesländern wie Niedersachsen, Bayern und Hessen sind die IHKs zuständig. In den anderen Ländern liegt die Verantwortung bei den Gewerbeämtern.

Von: Oliver Lepold

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Uwe Lattwesen, 21-07-09 14:44:
Ungeachtet der korrekten Darstelleung ist anzumerken, dass alle Versicherungsunterhnehmen bei jedem Antrag zu prüfen haben, ob dieser von einem wirklich registrierten Vermittler stammt.
"Eigentlich" dürfen Anträge von ubregistrierten vermittlern nicht bearbeitet werden.
Aber: Gier frißt Hirn!
Und außerdem schlüpfen die unregistrierten schwarzen Schafe gerne bei diversen Pools oder Einreichergemeinschaften unter...

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