UWG-Novelle/Kundenberatung am Telefon: „Der Vertrieb hat die Brisanz noch nicht erkannt“
Die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet die Kaltakquisition von Neukunden und setzt auch in der Kommunikation mit Bestandskunden engere Grenzen. DAS INVESTMENT.com befragte dazu Martin Aye, Geschäftsführer von ASF. Der Kommunikations-Dienstleister generiert für Firmen sogenannte Opt-ins, also Ansprecherlaubnisse ihrer Kunden.
DAS INVESTMENT.com: Wie generiert man konkret ein Opt-in?
Martin Aye: Telefonisch und mit einem digitalen Archivierungsverfahren: Die Kunden unserer Auftraggeber werden in einem in der Regel nichtwerblichen Call nach ihren bevorzugten Kommunikationskanälen für die Zukunft befragt. Dabei kann der Kunde dann selbst entscheiden, wie er künftig betreut und angesprochen werden möchte. Das Gesprächsergebnis wird dabei mit Wissen des Kunden aufgezeichnet und das Sprachfile doppelt digital archiviert. Einige Konzerne, die wir betreuen, schreiben im Anschluss den Kunden zusätzlich an und bestätigen ihm noch einmal schriftlich, was am Telefon vereinbart wurde. Da in diesem Gespräch nichts verkauft oder angeboten wird, empfinden die Kunden diesen Anruf als Service.
DAS INVESTMENT.com: Dazu müssen Sie die Kunden ihrer Kunden ja ebenfalls anrufen. Wie ist das mit dem UWG vereinbar?
Aye: Nach der Gesetzesnovelle könnte man auch diesen Anruf als werblichen Call interpretieren, sofern man davon ausgeht, dass durch ihn spätere Vertriebsaktionen vorbereitet werden sollen. Im Grunde geht es aber genau um das Gegenteil: Kunden, die ihre Kommunikationswege selbst wählen können, sind per se zufriedener. Streit gibt es ja in der Regel nur dann, wenn Kunden sich durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt fühlen. Und genau das wird durch das hier eingesetzte Opt-In-Verfahren vermieden. Die meisten Kunden haben nichts gegen ehrliche, individuelle Produktinformation im Vertrieb. Sie möchten nur, dass man ihr Kommunikationsverhalten kennt und sich danach richtet. Insofern dienen die Kampagnen genau dem Zweck, den das neue UWG verfolgt: Die Rechte und Wünsche der Verbraucher zu schützen.
DAS INVESTMENT.com: Wie wird eine Ansprecherlaubnis „rechtlich abgesichert“?
Aye: Die genaue rechtliche Absicherung im neuen UWG steht noch gar nicht fest. Manche Hardliner präferieren zwar noch immer die echte Unterschrift eines Kunden als Grundlage für die werbliche Ansprache. Wir gehen aber davon aus, dass die Archivierung von Sprachfiles als Vertragsgrundlage auch weiterhin ausreichen wird. Andernfalls wird man künftig telefonisch ja nicht mal mehr eine Pizza bestellen dürfen - das kann kaum im Sinne des Gesetzgebers und der Verbraucher sein. Unser Verfahren hat trotz mehrerer Millionen Opt-In-Calls noch keine Beschwerde geschweige denn eine Klage eines Verbrauchers nach sich gezogen.























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