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Aktualisiert am 06.09.2013 - 17:12 UhrLesedauer: 1 Minute

SRRI-Risikoeinstufung


Die Volatilitäts-Berechnungsformel berücksichtigt normalerweise die durchschnittliche Volatilität der vergangenen fünf Jahre und mündet in einer von sieben Kennzahlen (SRRI 1 – SRRI 7).

Schon heute müssen Vermittler, die ihrem Kunden ein Kapitalanlageprodukt empfehlen, den SRRI benennen. Das gilt auch für die Kapitalanlage in Fondspolicen. Zurzeit wird in der Politik diskutiert, diese Pflicht zu erweitern: Demnach müssten Vermittler ihre Kunden künftig immer dann informieren, wenn sich der SRRI eines vermittelten Produkts während der Laufzeit ändert.

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