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Steuer auf Fondserträge Welche Mischfonds bei der neuen Fondssteuer verlieren

Blick auf das Hochhaus der Union Investment in der Wiesenhüttenstraße und die Frankfurter Deka-Zentrale im Hintergrund.
Blick auf das Hochhaus der Union Investment in der Wiesenhüttenstraße und die Frankfurter Deka-Zentrale im Hintergrund.
„Mischfonds sind Investmentfonds, die gemäß den Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 25 % ihres Wertes in Aktien anlegen“, heißt es im Referentenentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung. Nur für Portfolios mit entsprechend hohen Aktienquoten soll demnach die geplante Teilfreistellung von der Abgeltungssteuer gelten.

Davon ausgenommen sind dagegen also einerseits Mischfonds, deren Anlagerichtlinien explizit eine defensive Investment-Strategie mit geringer Aktiengewichtung vorschreiben. Andererseits betroffen sind Fonds mit großen Freiheiten für das Management, die aus taktischen Gründen auch ein geringes Aktien-Engagement erlauben.

Entwurf wird noch geprüft

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant die Entlastung privater Fondsanleger als Ausgleich für die neuartige Besteuerung von deutschen Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien auf Fondsebene. Dazu dienen soll die Teilfreistellung bei der Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen und Verkaufserlöse.

Welche konkreten Folgen die ungleiche Behandlung von Mischfonds mit einer Aktienquote unter 25 Prozent haben wird, ist noch nicht absehbar. Laut Börsen-Zeitung werden die Details des Referentenentwurfs bei den besonders betroffenen Anbietern Deka und Union Investment noch geprüft.

Die Steuerpläne des BMF sorgten bereits in den ersten Tagen nach ihrer Veröffentlichung für reichlich Wirbel: Die zur Mitwirkung aufgerufenen Branchenverbände sollen bereits binnen eines Monats Stellung beziehen. Das sei zu kurzfristig, kritisierte der Bundesverband Alternative Investments (BAI).

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