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Aktualisiert am 22.01.2009 - 10:31 Uhrin VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Bundesrat stimmt neuer Vermittlerverordnung zu

Die Änderungen in der VersVermV betreffen unter anderem die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ – der Erlass des Sachkundenachweises für Versicherungsvermittler oder -berater, die bereits seit 31. August 2000 ununterbrochen als Vermittler in der Branche tätig sind.

In der aktuellen Fassung der VersVermV wird dieser Status für „alte Hasen“ konserviert, unabhängig davon, wann sie eine Gewerbeerlaubnis beantragen oder durch einen Versicherer ins Vermittlerregister eingetragen werden. Dadurch würde insbesondere angestellten „alten Hasen“ im Fall eines späteren Statuswechsels hin zum Makler eine Sachkundeprüfung erspart. Das BMWi hatte „alten Hasen“ zunächst lediglich eine Fristverlängerung zum Eintrag in das Vermittlerregister bis zum 1. Juli 2009 angeboten.

Weitere Änderungen betreffen den Wegfall von Sperrfristen bei der Sachkundeprüfung, die freie Wahl der Industrie- und Handelskammer, bei der die Sachkundeprüfung absolviert wird und eine dreizehnprozentige Erhöhung der Versicherungssummen der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung als Anpassung an den Europäischen Verbraucherpreisindex.

Damit die Verordnung wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, muss sie zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dazu muss das BMWi Einvernehmen mit den ebenfalls betroffenen Ministerien der Finanz, der Justiz und dem Verbraucherministerium erzielen. Dies sei Medienberichten zufolge derzeit noch nicht der Fall.

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