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Steuergeschenke aus Berlin: Beste Verkaufsargumente für Versicherungen

Foto: Fotolia
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Fragt man den Durchschnittsdeutschen, weshalb er nichts fürs Alter zurücklegt, kommt immer wieder eine Antwort: Es ist kein Geld da. Das Argument zieht ab 2010 aber nicht mehr so gut. Denn durch das Bürgerentlastungsgesetz, das die Große Koalition quasi als letzte Amtshandlung im Juni verabschiedete, können Deutsche ab dem kommenden Jahr ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fast unbegrenzt von der Steuer absetzen.

So haben die Bürger mehr Moneten im Geldbeutel, die sie etwa in eine Rentenpolice stecken können, ohne auf etwas verzichten zu müssen. Dabei können Familienchefs künftig nicht mehr nur Beiträge für sich selbst beim Fiskus angeben, auch Beiträge für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder zählen. Das betrifft sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte.

Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung sind nicht abziehbar

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Bei Privatpatienten sind aber nur Basisleistungen absetzbar, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Bedeutet: Mehrleistungen wie Chefarztbetreuung und Zahnersatzleistungen werden nicht berücksichtigt. So können gesetzlich Krankenversicherte künftig 96 Prozent ihrer Krankenkassenbeiträge, Privatpatienten mindestens 80 Prozent der Prämien steuerlich geltend machen. So viel Steuerersparnis gibt's ab 2010
Zusätzlich zur besseren Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge erhöht der Gesetzgeber ab 2010 auch die Grenzen für „sonstige“ Vorsorgeaufwendungen um je 400 Euro. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner steigt der Maximalbetrag auf 1.900 Euro, bei Selbstständigen sind es 2.800 Euro im Jahr. Ist die Spanne durch die Krankenprämie nicht ausgeschöpft, können auch Beiträge etwa für Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen beim Fiskus abgezogen werden.
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