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Aktualisiert am 29.01.2020 - 09:20 Uhrin VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

Neue Pflegeversicherung von der Zurich

Michael Renz, Zurich
Michael Renz, Zurich

Die PflegeRente Basis deckt Pflegestufe III der Schwerstpflegebedürftigkeit zu 100 Prozent ab. Schafft der Versicherte die Aufgaben des täglichen Lebens gar nicht mehr, gibt es die vereinbarte Rente von der Zurich. Damit lässt sich die professionelle Pflege rund um die Uhr bezahlen.

In der Variante PflegeRente Klassik sichert die Zurich zusätzlich zur Pflegestufe III (da gibt es 100 Prozent der Rente) auch Pflegestufe II ab. Betroffene bekommen dann 50 Prozent der vereinbarten Pflegerente. Ergänzt werden kann die Klassik-Variante durch eine Beitragfreistellung ab Pflegestufe I. Die PflegeRente Exklusiv deckt darüber hinaus mit 25 Prozent der vereinbarten Pflegerente die Pflegestufe I ab. In den Varianten Klassik und Exklusiv gibt es die Rente auch bei Demenz, aber nur zur Hälfte.

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Voraussetzung für die Einstufung eines Pflegefalls ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder der Medic Proof, einer Gesellschaft für medizinische Gutachten der privaten Krankenversicherer. Alternativ kann die Leistung auch nach einem Punktesystem beurteilt werden.

In allen drei Varianten ist die Basis der PflegeRente gleich. Der Versicherungsschutz gilt sofort nach dem Vertragsabschluss, Warte- oder Karenzzeiten gibt es nicht. Tritt der Pflegefall ein, zahlt der Versicherer innerhalb einer Woche und bis zu zwölf Monate rückwirkend – Beiträge muss er dann nicht mehr zahlen. Der Abschluss der Police ist bis zum 75. Lebensjahr möglich.

Bei Bedarf kann der Versicherte seinen Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken (Nachversicherungsgarantie): Um bis zu 20 Prozent der bestehenden Rente kann die Leistung aufgestockt werden, wenn beispielsweise der Partner, der ihn pflegen sollte, stirbt oder selbst zum Pflegefall wird.

„Mit der neuen PflegeRente reagieren wir auf die gesetzlichen Gegebenheiten, die im Ernstfall nicht ausreichend Unterstützung liefern.“, sagt Michael Renz, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. „Ein Pflegefall bringt große finanzielle Belastungen für die Betroffenen oder deren Angehörige mit sich und die gesetzliche Vorsorge deckt nur einen geringen Teil davon ab.“

Bei einer 79-jährigen Frau, die nach einem Schlaganfall eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in der höchsten Pflegestufe braucht, kommt auf ungedeckte Pflegekosten von rund 650 Euro monatlich, rechnet die Zurich aus. Renz: „Bei einem gesparten Vermögen von 20.000 Euro reicht das keine drei Jahre aus.“

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