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Wenn der Körper nicht mehr kann Das leisten Multi-Risk-Versicherungen

Das tut der Körper in 30 Sekunden tut, ohne dass wir es merken: Nach etwas greifen, sich bücken oder reden – Multi-Risk-Versicherungen greifen unter anderem dann, wenn jemand diese Grundfähigkeiten nicht mehr hinbekommt. Erst, wenn man seine Hände nicht mehr richtig nutzen kann, fällt einem auf, was der Körper damit eigentlich Wundersames leistet.
Das tut der Körper in 30 Sekunden tut, ohne dass wir es merken: Nach etwas greifen, sich bücken oder reden – Multi-Risk-Versicherungen greifen unter anderem dann, wenn jemand diese Grundfähigkeiten nicht mehr hinbekommt. Erst, wenn man seine Hände nicht mehr richtig nutzen kann, fällt einem auf, was der Körper damit eigentlich Wundersames leistet.
Die Quote liegt bei etwa 35 Prozent. Über ein Drittel aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitspolice (BU) lehnen die Versicherer ab. Gründe gibt es zuhauf: Der Kunde ist zu alt, sein Beruf zu gefährlich, im Rücken ist schon mal ein Wirbel verrutscht oder er hatte Depressionen.

Was also tun? Eine Absicherung der Arbeitskraft empfehlen selbst Verbraucherschützer. „Für Kunden, für die eine BU wegen bestehender gesundheitlicher oder anderer Risiken abgelehnt wird oder aufgrund zu hoher Beiträge nicht infrage kommt, ist eine Funktionsinvaliditätsversicherung eine solide Alternative“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim Finanzvertrieb MLP.

Die Funktionsinvaliditätsversicherung oder Multi-Risk-Versicherung, wie diese Absicherungsvariante auch oft genannt wird, sichert wesentliche körperliche Risiken ab. In der Regel besteht sie aus drei Bausteinen. Der erste ist eine Absicherung von sogenannten Grundfähigkeiten. Dazu gehören Sehen und Hören, die Fähigkeit, die Hände zu gebrauchen, und so weiter. Bekommt der Versicherte etwas davon nicht mehr hin, gibt es eine Rente.



Hierbei spielt eine wichtige Rolle, wie die Versicherung kalkuliert ist. „Der Vermittler muss in der Beratung auf die unterschiedlichen Kalkulationsgrundlagen eingehen“, sagt Dirk Kober. „Denn je nach Anbieter handelt es sich um eine Absicherung in der Rechtsform einer Lebens- oder einer Sachversicherung“, so der Spezialist Vorsorge beim Maklerpool BCA.

Nach Art der Lebensversicherung gerechnet ist etwa die Allianz Körperschutzpolice oder das Produkt „Existenz“ vom Volkswohl Bund. Zu den Sachversicherungen gehören unter anderem „Opti-5plus“ der Barmenia und „Multi Protect“ der Bayerischen.

„Während bei den unfallbasierten Tarifen der gemeinsame Verlust von bis zu vier Grundfähigkeiten als Leistungsvor-aussetzung definiert ist, reicht bei leistungsstarken Leben-Tarifen der Verlust schon einer Grundfähigkeit als Leistungsauslöser aus“, sagt Michael Franke, Chef des Analysehauses Franke und Bornberg. Letzteres ist bei der Körperschutzpolice der Allianz und beim Existenz-Produkt des Volkswohl Bunds der Fall.

Auch die Unterschiede in den Prämien sowie bei Beitragsanpassungs- und Kündigungsrechten seien zum Teil erheblich. So zahlen Kunden bei einem Lebensversicherer zum Beispiel einen (meist höheren) Beitrag, der garantiert ist. Die Sach-versicherer rechnen jedes Jahr neu.

Sorgfältig müssen sich Berater auch damit befassen, wie die Versicherer so etwas wie „die Hände nicht mehr gebrauchen können“ definieren. Darunter versteht der Volkswohl Bund zum Beispiel, dass der Versicherte mit der linken oder der rechten Hand einen Wasserhahn nicht mehr auf- und wieder zudrehen kann. Bei der Bayerischen ist das erfüllt, wenn die Kunden kleine Teile wie eine Perle nicht mehr vom Boden aufheben können.



Der zweite Baustein der Multi-Risk-Policen ist die Absicherung schwerer Krankheiten. Typischerweise gibt es eine Einmalzahlung, wenn hier der Leistungs-fall eintritt. Franke: „Die unfallbasierten Tarife sehen neben Leistungen bei Krebs-erkrankungen üblicherweise das sogenannte Organkonzept vor.“ Heißt: Ist ein Organ wie Herz oder Leber massiv beeinträchtigt, greift die Police. Das ist etwa bei der Multi-Rente der Janitos oder Multi Protect der Bayerischen der Fall. Hier muss eine dauerhafte, irreversible Beeinträchtigung von Organen als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit vorliegen.

„Im Rahmen der Lebensversicherungsprodukte sind eher die klassischen schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall oder Multiple Sklerose versichert“, so Franke. Wobei der Vermittler auch hier prüfen muss, was der Versicherer denn unter „Krebserkrankung“ versteht und welche Krebsarten abgesichert sind.

Der dritte Baustein schließlich ist die Absicherung für den Pflegefall. Hier gibt es eine Rente, wenn der Kunde pflegebedürftig wird. Wieder müssen Berater besonders darauf schauen, wann das der Fall ist. Reicht Pflegestufe I gemäß deutschem Sozialgesetzbuch als Leistungsauslöser wie bei Janitos oder Barmenia? Oder müssen die Betroffenen bei mindestens drei Aktivitäten des täglichen Lebens auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen sein wie beim Volkswohl Bund?