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Aktualisiert am 01.04.2020 - 12:32 Uhrin VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

Verbraucherschützer fordern Versicherer müssen zu einer Jedermann-BU gezwungen werden

Zu wenig Verträge, begrenzte Vertragslaufzeiten und Rentenhöhen sowie Rosinenpickerei bei  Berufsgruppen und Vorerkrankungen – das bemängeln Verbraucherschützer an Versicherern, wenn es um die BU-Versicherung geht. Die Folge: Zu wenige Menschen, die einen BU-Schutz brauchen, bekommen ihn auch. „Damit die Versicherungswirtschaft ihrer sozialpolitischen Aufgabe gerecht wird, muss sie langfristig gezwungen werden, flächendeckend Absicherungen anzubieten“, sagt Axel Kleinlein, Chef des Bunds der Versicherten.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergänzt: „Krankheits- und Unfallrisiken müssen vernünftig abgesichert werden, und dazu muss jeder eine Chance haben. Hierzu müssen bedarfsgerechte Produkte entwickelt werden.“

Leichterer Zugang zur BU

In einem ersten Schritt fordern die Verbraucherschützer daher einen leichteren Zugang zur BU. Als Mindestschutz für Versicherungswillige schlagen sie zum Beispiel eine BU-Rente oberhalb der Grundsicherungsleistungen bis zu einer möglichen Höhe von monatlich 1.500 Euro ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung vor. Vorbild soll hier die betriebliche BU sein.

Darüber hinaus fordern die Verbraucherschützer Versicherer, dass bestimmte Vorerkrankungen wie Diabetes oder psychische Erkrankungen künftig nicht mehr komplett aus dem BU-Schutz ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr sei für diese Fälle ein Mindestschutz vorzusehen. Auch die Berufsgruppen sollen die Versicherer weiter fassen, damit „größere Kollektive entstehen, die einen besseren Risikoausgleich ermöglichen“, heißt es weiter im Positionspapier.

Ungleichgewicht zwischen Versicherer und Kunde aufheben

Eine weitere wichtige Baustelle sehen Kleinlein & Co. im massiven Ungleichgewicht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Um hier für mehr Balance und Fairness zu sorgen, seien „unabhängige, professionelle und flächendeckende Beratungsangebote nötig“, die den Kunden etwa bei der Antragstellung, bei der Beantragung der BU und bei gerichtlichen Problemen zu Seite stehen.

Kalkulationsgrundlagen offenlegen

Als dritten großen Punkt fordern die Verbraucherschützer mehr Transparenz. Hierzu heißt es im Positionspapier: „Deshalb ist die Offenlegung der Kalkulations- und Rechnungsgrundlagen sowie die Zusammenführung der Berufsunfähigkeitsdaten der privaten Versicherer mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig.“ Und weiter: „Dazu gehört, dass die Prozessquote, Schadensquote und Ablehnungsquote aus dem Berufsunfähigkeitsgeschäft regelmäßig von jedem Unternehmen publik gemacht werden.“

Schuldzinski: „Die Politik ist gefordert, die existenzielle Absicherung der Bürgerinnen und Bürger im Falle der Berufsunfähigkeit als drängendes Problem aufzugreifen und zum Vorteil der Betroffenen zu lösen.“ Kleinlein ergänzt: „Die Versicherungswirtschaft ist darin gescheitert, für alle Bürger tragfähige Lösungen für einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit zu entwickeln.“

GDV wehrt sich gegen die Vorwürfe

Der Versicherungsverband GDV hat zu dieser Forderung und den Vorwürfen natürlich Stellung bezogen. Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim GDV, dazu: „Eine Einheitsversicherung zu einheitlichen Bedingungen und Preisen funktioniert in der betrieblichen Altersversorgung. In der freiwilligen Individualvorsorge würde ein Verzicht auf die Risikoprüfung dagegen eine Abwarte-Haltung belohnen, erst dann den Versicherungsschutz zu beantragen, wenn sich ein Versicherungsfall bereits andeutet. Ein privater Versicherungsmarkt kann so nicht funktionieren. Die Prämien würden schnell exorbitant steigen und den gesamten BU-Markt unattraktiv machen.“

Anders als häufig behauptet sei es sehr wohl möglich, den allermeisten Interessenten eine bezahlbare private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit anzubieten – „wenn sich der Kunde entsprechend früh um eine Absicherung bemüht“, so Schwark. Dann sei auch die Versicherungsprämie noch niedrig.

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