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in VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

Behalten oder kündigen? So prüfen Kunden, ob sich ihre Lebenspolice noch lohnt

Kunden sollten Nachrechnen, ob sich der Lebensversicherungsvertrag lohnt. Foto: Panthermedia
Kunden sollten Nachrechnen, ob sich der Lebensversicherungsvertrag lohnt. Foto: Panthermedia
Verfolgt man die mediale Berichterstattung, erkennt man provokante Überschriften, die nach dem Status Quo von Lebensversicherungen fragen. Mitteilungen über wegschmelzende Zinsen, die Warnung vor zu frühen Kündigungen und Presse über zu niedrig ausgezahlte Verträge tun ihr Übriges, um Kunden zu verunsichern.

Dabei hat über die Hälfte aller Kunden akuten Beratungsbedarf wie eine jüngst veröffentlichte Studie zeigt. Die Auswirkungen des frühen Verzichts auf Zinseszinseffekte sind aktuell noch nicht absehbar. Umso wichtiger ist es, verunsicherten Kunden die Möglichkeit zur Selbsthilfe zu geben. So ist die Beurteilung eines Vertrages stets eine individuelle Angelegenheit. Selbst bei negativen Schlagzeilen über Verträge bei bestimmten Gesellschaften kann der Einzelfall von der Masse abweichen.

Der Fokus liegt auf der Standmitteilung

Viele Kunden machen den Fehler, dass sie ihren Vertrag anhand der medialen Berichterstattung beurteilen. Dabei gibt es valide Daten, den Vertrag selbst zu beurteilen. Dazu zählt beispielsweise die Standmitteilung. Sie wird einmal im Jahr an Kunden versandt. Dort aufgelistet sind alle Werte des eigenen Vertrags.

Anhand dieser können Kunden mithilfe der Vertragsunterlagen ersehen, ob sich die Rendite wie erwartet entwickelt. Verbraucherschutzzentralen bieten verunsicherten Kunden ebenso wie Vermittler Hilfe bei der Einordnung ihrer Lebensversicherung und erklären die Standmitteilung für Kunden.

Aufschieben statt kündigen

Sollte sich ein Vertrag trotzdem nicht wie erwartet entwickeln, ist die Entscheidungsfindung für betroffene Kunden keine Einfache: Jeder Vertrag beinhaltet Abschluss- und Vertriebskosten. Diese gezahlten Beträge werden bei einer Kündigung nicht zurückerstattet. Zwar hat der Bundesgerichtshof mit unterschiedlichen Urteilen die Verbraucherschutzrechte gestärkt. Allerdings ist auch die vollständige Erstattung aller eingezahlten Beträge widerlegt worden. Das bedeutet für Kunden bei jeder Kündigung, dass sie auf einen nicht unerheblichen Teil bereits gezahlter Prämien verzichten müssen.

Gerade in einer Phase niedriger Zinsen wie sie aktuell vorherrscht, lohnt es sich nicht überstürzt zu handeln: Wirtschaftsexperten diskutieren aktuell darüber, ob die Niedrigzinsphase von Dauer sei oder nicht. Meldungen dazu, welche Auswirkungen eine umgekehrte Entwicklung auf den Markt haben könnte. So könnte sich ein schneller Zinsanstieg negativ auf die Versicherer auswirken, wenn gleich sich beispielsweise die Ergo für die anstehenden Herausforderungen gut gerüstet fühlt.

Führt man diese unterschiedlichen Perspektiven zusammen, zeigt sich für Verbraucher eins: Man kann sich nicht sicher sein, wohin sich der Markt entwickeln wird. Eine Kündigung und die damit einhergehende Aufgabe bestehender Ansprüche scheint aus diesen Gründen der schlechteste Weg zu sein.

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