LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in 22 Fragen an...Lesedauer: 2 Minuten

Berufsunfähigkeitsversicherung BU-Versicherer reagieren distanziert auf Makler-Vorschlag

Für seinen Versicherungs-Blog wurde der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg (r.) mit dem Sonderpreis des „comdirect finanzblog award 2014“ ausgezeichnet.
Für seinen Versicherungs-Blog wurde der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg (r.) mit dem Sonderpreis des „comdirect finanzblog award 2014“ ausgezeichnet.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Macht ein Kunde beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) falsche oder unvollständige Angaben, kann ihn das auch Jahre später noch seinen Versicherungsschutz kosten. Unklar war dabei bisher, wie lange das gilt. Dazu hat der Bundesgerichtshof Ende 2015 ein Urteil gefällt. In dem Fall ging es um einen Mann, der beim Antragstellen Fragen zu Vorerkrankungen verneint hatte, obwohl er zu dem Zeitpunkt schon seit vielen Jahren an Morbus Parkinson litt.

Sechseinhalb Jahre später war er berufsunfähig. Einen entsprechenden Leistungsantrag stellte er knapp zehn Jahre nach Abschluss der BU. Weitere vier Monate später wollte die Versicherung wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. Die Witwe des inzwischen verstorbenen Mannes zog dagegen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH, Aktenzeichen IV ZR 277/14). Die Richter gaben ihr Recht, denn die Zehn-Jahres-Frist sei verstrichen.

BU-Versicherer müssen handeln

Versicherungsmakler Matthias Helberg schlägt als Reaktion auf die Karlsruher Entscheidung vor, eine BU-Police neuen Typs zu entwickeln. Diese soll einerseits eine zehnjährige Wartezeit auf den Leistungsanspruch aufweisen. Andererseits soll die aufwändige Gesundheitsprüfung entfallen. Helberg schreibt dazu in seinem Blog: „Ich bin mir sicher, dass viele Versicherer schon überlegen, welche Konsequenzen sie aus diesem BGH-Urteil ziehen sollen.“

Wie diese Antwort auf das Urteil aussehen könnte, fragte DAS INVESTMENT.com bei den zehn größten BU-Versicherern in Deutschland nach. Die Antworten der Gesellschaften fielen allerdings sehr knapp aus: „Wir verfolgen diese Idee mit Interesse, sie steht aktuell allerdings nicht im Fokus unserer BU-Überlegungen“, kommentiert zum Beispiel Ursula Roeben, Sprecherin des Versicherers Axa.

Am häufigsten nennen die Anbieter den Kundenwunsch nach einer sofortigen BU-Absicherung als wichtigstes Argument. Und auch bei der Versicherungsgruppe „Die Bayerische“, die ihr Angebot regelmäßig einem Makler-Check aussetzt, um Wünsche der Praktiker zu sammeln, stehen andere Themen auf der Dringlichkeitsliste obenan, zum Beispiel bezahlbare BU-Tarife für körperlich tätige Berufsgruppen.

Am Dienstag lesen Sie als Fortsetzung die ausführlichen juristischen Begründungen zweier Versicherungsgesellschaften, wieso sie das Konzept einer „BU-Police mit Wartezeit“ ablehnen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion