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Regulierung der Finanzbranche

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28.09.2011 11:24
Rubrik: Recht & Steuern

BGH weist Klagen der Lehmann-Opfer ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Schadensersatzklagen zweier Anleger gegen die Hamburger Sparkasse abgewiesen. Das Finanzinstitut hatte den beiden Deutschen Lehmann-Zertifikate verkauft, die nach dem Zusammenbruch des US-Bankenriesen wertlos geworden sind.

Die Mitarbeiter der Hamburger Sparkasse, die die Papiere verkauft hatten, haben die Kunden weder unzureichend noch falsch beraten, argumentierte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Insolvenz der US-Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Sparkasse hätte die Anleger auch nicht über ihre Gewinnmargen beim Verkauf informieren müssen. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch darauf, das in die Zertifikate investierte Geld von der Sparkasse zurückzubekommen (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).

Nach Angaben des „Handelsblatts“ stehen derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren um Ansprüche von Lehman-Geschädigten an. Insgesamt sollen mehr als 40.000 Bundesbürger auf Anraten ihrer Banken zwischen 10.000 und 50.000 Euro in die Lehman-Zertifikate angelegt haben.

Von: Svetlana Kerschner

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Sanya, 22-02-12 15:03:
Monatliche Zinsgutschrift ist zwar besesr, aber eine quartalsweise Ausschutzung der Zinsen ist auch noch attraktiv. Der Zinseszins lohnt sich allerdings erst ab einer hohen Anlagesumme.

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