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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

BGH weist Klagen der Lehmann-Opfer ab

Die Mitarbeiter der Hamburger Sparkasse, die die Papiere verkauft hatten, haben die Kunden weder unzureichend noch falsch beraten, argumentierte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Insolvenz der US-Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Sparkasse hätte die Anleger auch nicht über ihre Gewinnmargen beim Verkauf informieren müssen. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch darauf, das in die Zertifikate investierte Geld von der Sparkasse zurückzubekommen (Aktenzeichen: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).

Nach Angaben des „Handelsblatts“ stehen derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren um Ansprüche von Lehman-Geschädigten an. Insgesamt sollen mehr als 40.000 Bundesbürger auf Anraten ihrer Banken zwischen 10.000 und 50.000 Euro in die Lehman-Zertifikate angelegt haben.

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