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Entwurf gebilligt – weiterer Schritt zum neuen Fondsgesetz

Die Bundesregierung hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die EU-Richtlinie für alternative Investments (AIFM) in Deutschland umsetzen soll. Das AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG stelle sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter unter Finanzaufsicht, teilte das Bundesministerium der Finanzen mit.

Die AIFM-Richtlinie ist bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen. Daneben fließen die bisherigen Regeln über Investmentfonds aus dem Investmentgesetz in das Kapitalanlagegesetzbuch mit ein. Das Investmentgesetz verschwindet anschließend.

Das neue Gesetz betrifft neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds beispielsweise auch Private-Equity-Fonds als alternative Investmentfonds. Alle Manager alternativer Investmentfonds bekommen eine Zulassungspflicht und stehen unter fortlaufender Aufsicht. Sie müssen unter anderem ein „angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement“ einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen sowie umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht erfüllen. Die Fondsmanager erhalten einen EU-Pass, der ihnen den EU-weiten Vertrieb an professionelle Anleger erlaubt.

Darüber hinaus gelten für Manager von Hedgefonds besondere Transparenzpflichten, um „den Aufsichtsbehörden einen besseren Blick auf mögliche systemische Risiken zu geben und eine Abwehr von Gefahren zu ermöglichen“. Ferner soll es für Privatanleger generell keine Hedgefonds mehr geben. Auch ausländische Hedgefonds sollen in Deutschland nur noch für professionelle oder semi-professionelle Anleger gedacht sein. Man wolle Kleinanleger damit vor besonders risikoreichen Anlagen schützen.

Mit dem Gesetz wolle man außerdem auf die Erfahrungen mit offenen Immobilienfonds reagieren, heißt es vom Ministerium. Dort war es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondsschließungen und Abwicklungen gekommen. Um das künftig zu verhindern, sollen Kleinanleger ihre Anteile nur noch höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können. Für bereits gehaltene Anteile soll es in dieser Hinsicht Ausnahmen geben.

Auch für geschlossene Publikumsfonds soll es neue Regeln zum Schutz von Kleinanlegern geben. Sie müssen künftig risikogemischt investiert sein. Ausnahmen gibt es nur bei einer Mindestanlage von 20.000 Euro, einer nachgewiesenen ausreichenden Expertise für Investition und wenn es sich nicht um Unternehmensbeteiligungen handelt.

Geschlossene Fonds sollen in Sachwerte, bestimmte Finanzinstrumente, Anteile an ÖPP-Projektgesellschaften, andere geschlossene Fonds und Unternehmensbeteiligungen investieren dürfen. Als mögliche Sachwerte gelten nach wie vor Immobilien und Schiffe. Zur Risikobegrenzung wird die Kreditquote auf 60 Prozent beschränkt.

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