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Koalitionsvertrag: Bleibt die Abgeltungssteuer bei 25 Prozent?

Michael Bormann
Michael Bormann
Die halbwegs gute Nachricht zuerst: Es bleibt alles beim Alten – zumindest weitgehend. Die von der SPD geforderten Steuererhöhungen sind erst einmal vom Tisch.

Im Visier hatten die Sozialdemokraten vor allem die so genannte Reichen- und die Abgeltungssteuer. Bislang liegt der Höchstsatz der Einkommenssteuer bei 45 Prozent und greift bei Ledigen ab einem Einkommen von 250.000 Euro.

Der Spitzensteuersatz gilt unter anderem für gut verdienende Selbstständige und Personengesellschaften und damit auch für einen Teil des deutschen Mittelstands. Hier gilt erst einmal Entwarnung.

Abgeltungssteuer bleibt bei 25 Prozent


Auch bei der Abgeltungssteuer kommt es vorerst nicht zu einer Erhöhung. Hier wollte die SPD ursprünglich den Satz von derzeit 25 auf 32 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) heraufsetzen. Dies hätte die freiwillige private Altersvorsorge noch weiter torpediert. Daher ist es zu begrüßen, dass die Abgeltungssteuer zumindest nicht noch weiter steigt.

Steuer auf Flugtickets wird nicht gestrichen

Die eigentlich geplante Abschaffung der umstrittenen Steuer auf Flugtickets fällt unter den Tisch. Ihre Streichung taucht im Koalitionsvertrag nicht mehr auf. Somit werden für innerdeutsche und innereuropäische Flüge weiter 7,50 Euro je Ticket fällig.

Bei Mittelstrecken kassiert der Fiskus 22,43 Euro und bei Langstrecken 42,18 Euro je Flug. Vor allem deutsche Flughäfen in Grenzregionen und Billig-Airlines befürchten, dass deutsche Fluggäste auf ausländische Flughäfen ausweichen, wo die Steuer nicht anfällt.

Ergänzen, Drucken, Unterschreiben

Die Finanzämter sollen künftig so genannte vorausgefüllte Steuererklärungen elektronisch bereitstellen. Ziel ist es, die Steuererklärungen zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu vermindern. Daneben könnte die Anzahl der Finanzbeamten verringert werden und mehr Personal in die Betriebsprüfung gehen.

Vereinfacht gesagt sollen die Finanzämter die Steuererklärungen mit den vorliegenden Datensätzen (z.B. Lohnangaben, Rentenbezüge, Krankenversicherungen) ausfüllen und den Steuerpflichtigen elektronisch bereitstellen. Diese müssen die Steuererklärungen dann nur noch ergänzen, ausdrucken, unterschreiben und an das Finanzamt zurückschicken beziehungsweise elektronisch übermitteln.

Die neue Regelung soll das erste Mal für den Veranlagungszeitraum 2017 gelten, für Rentner und Pensionäre allerdings schon zwei Jahre früher. Eine noch deutlich größere Vereinfachung würde die künftige Regierung vor allem dann erzielen, wenn die Steuergesetzgebung selbst entschlackt würde.

An der Gewerbe-, Erbschafts- und Grundsteuer will die Koalition festhalten.

Keine Steuererhöhungen?


Die geplanten Projekte wie der Ausbau von Krippen und Kitas oder Investitionen in die Verkehrswege stehen ausdrücklich nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Das bedeutet, sie werden umgesetzt – unabhängig davon, ob genug Geld vorhanden ist oder nicht. Angeblich besteht bis zum Jahr 2017 ein Finanzierungsspielraum von rund 23 Milliarden Euro.

Dies setzt aber voraus, dass die Konjunkturprognosen der Regierung auch eintreffen und die Steuereinnahmen weiter kräftig fließen. Ist das nicht der Fall, sind Steuererhöhungen durchaus noch möglich, denn ab dem Jahr 2015 sollen keine neuen Schulden gemacht werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat schon gesagt: „Ich kann die Zukunft nicht voraussagen.“

Verschärfung der Selbstanzeige

Schließlich werden für Steuersünder möglicherweise die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Künftig könnte die Wirkung der Selbstanzeige davon abhängen, ob die Angaben zu den vergangenen zehn Jahren vollständig sind. Bislang gilt ein Zeitraum von fünf Jahren. Hier ist allerdings noch offen, ob es eine Änderung gibt.

Alles in allem bleibt der große Wurf der großen Koalition aus. Die Steuerzahler und die Wirtschaft werden nicht entlastet, die dringend notwendige Vereinfachung kommt nicht voran.

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