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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Strafbefreiende Selbstanzeige Hat Alice Schwarzer gepatzt?

Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner
Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner
Nach Spiegel-Informationen hat die Alice Schwarzer bei ihrer Selbstanzeige nicht alle relevanten Sachverhalte aufgeführt. Angeblich hat die Frauenrechtlerin Einnahmen aus selbstständiger Arbeit dem Finanzamt gegenüber verschwiegen – es gehrt um eine weitere mögliche Steuerschuld in sechsstelliger Höhe. Dies könnte sich als fataler Fehler erweisen.

Frau Schwarzer hatte im November vergangenen Jahres dem zuständigen Finanzamt gegenüber zugegeben, Zinseinnahmen aus einem Konto in der Schweiz nicht versteuert zu haben. Sollte jetzt eine weitere bislang nicht gemeldete Steuerschuld ans Licht kommen, wäre die damals gemachte Selbstanzeige höchstwahrscheinlich unwirksam, die Strafbefreiung fiele weg, womit ein Strafverfahren folgen könnte.

Eine Selbstanzeige ist nur dann strafbefreiend,  wenn sie zu 100 Prozent vollständig ist. Es müssen also alle strafrechtlich relevanten Steuerdelikte aufgeführt werden und zwar über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei schwerwiegenden Vergehen kann sich der Zeitraum sogar auf zehn Jahre ausdehnen.

Liegen die entsprechenden Unterlagen nicht vor, kann der Steuersünder die entsprechenden Beträge schätzen. Dabei sollte er die Messlatte aber auf jeden Fall eher zu hoch als zu niedrig legen.

Außerdem ist es entscheidend, ob die hinterzogene Steuerschuld mehr oder weniger als eine Million Euro beträgt. Liegt der Betrag darüber, droht eine Haftstrafe. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Steuersünder ab einer Summe von einer Million Euro ins Gefängnis müssen.

Preiswert ist eine strafbefreiende Selbstanzeige auf keinen Fall. Zur Steuerschuld kommen Verzugszinsen von 6 Prozent pro Jahr. Ab einem Betrag von 50.000 Euro wird zudem ein „Strafzuschlag“ von weiteren 5 Prozent fällig.

Dennoch ist Steuersündern zu einer strafbefreienden Selbstanzeige zu raten. Denn das Risiko, entdeckt zu werden, wird immer größer. Zudem arbeiten die Finanzminister der Länder an einer Verschärfung der entsprechenden Regelungen.

Gleichzeitig ist ein Steuerabkommen mit der Schweiz, auf dessen Basis Steuerflüchtige anonym und pauschal ihre Schuld begleichen könnten,  in weite Ferne gerückt. Vielmehr verhandelt Deutschland mit dem Nachbarland über einen Informationsaustausch.

Damit bleibt für die Rückkehr in die Legalität eigentlich nur die strafbefreiende Selbstanzeige. Damit diese nicht misslingt, wie bei Uli Hoeneß oder möglicherweise bei Alice Schwarzer, sollten Steuerreuige auf jeden Fall auf professionelle Unterstützung zurückgreifen.

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