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Referentenentwurf Verschärfungen bei der Selbstanzeige

Thomas Zacher ist Fachanwalt für Steuer-, Bank- und Kapitalmarktrecht (Foto: Thomas Pochert)
Thomas Zacher ist Fachanwalt für Steuer-, Bank- und Kapitalmarktrecht (Foto: Thomas Pochert)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ veröffentlicht.

Damit werden die Ergebnisse der Finanzministerkonferenz vom 09. Mai 2014 umgesetzt. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die konsequente und schärfere Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Zu diesem Zweck sollen die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige sowie zur Möglichkeit des Absehens von (Straf-) Verfolgung verschärft werden, auch wenn beide Instrumente dem Grunde nach erhalten bleiben.

Das BMF selbst hat diesen Entwurf auf Leitungsebene bereits zugestimmt. Das Kabinett wird sich voraussichtlich am 24. September 2014 hiermit befassen. Welche wichtigen Neuregelungen bringt der Referentenentwurf nun konkret?

Absenkung der 50.000-Euro-Grenze und höherer Zuschlag für die „Strafanzeige Light“

Schon seit 2011 gilt, dass die völlige Straffreiheit durch eine Selbstanzeige nur bis zu einem maximalen (jährlichen) Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro je Steuerart erreicht werden kann.

Darüber führt auch eine Selbstanzeige formell nicht zur Strafbarkeit, jedoch wird nach § 398a AO die Sache nicht strafrechtlich verfolgt, wenn die hinterzogene Steuer zuzüglich eines Zuschlages von 5 Prozent entrichtet wird.

Dieser „Preis“ für die Straffreiheit bei höheren Beträgen wird nun erhöht. Der Schwellenwert soll  nun nicht nur von 50.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr sinken, sondern gleichzeitig werden die Prozentsätze für den Zuschlag erhöht.

Der Mindestwert beträgt 10 Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag, ab 1 Million Euro sogar 20 Prozent fällig.

Damit wird insbesondere der Weg in die Straffreiheit für „große Steuerhinterzieher“ verteuert, was angesichts der öffentlichen Diskussion um das Thema Steuerhinterziehung wohl auch als politischer Kompromiss zu werten ist.
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