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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Kleinanlegerschutzgesetz Für Crowdfunding-Firmen wird es einfacher

Anders als geplant soll es für Crowdinvesting-Unternehmen und soziale Projekte kein weitgehendes Werbeverbot geben, berichtet die Welt. Außerdem sollen von mehreren Kleinanlegern finanzierte Start-ups erst ab 2,5 Millionen Euro einen Wertpapierprospekt erstellen müssen. 

Ursprünglich war die Prospektpflicht ab einem Vermögen von einer Million Euro geplant. Allerdings blieb die große Koalition mit dieser Grenze unter der Forderung einiger Unionspolitiker zurück. So schlug Frank Steffel Anfang März vor, die Millionengrenze für Crowdfunding auf 5 Millionen Euro anzuheben.

Außerdem sieht der Gesetzgeber von seinem ursprünglichen Plan ab, Anleger das Vermögensanlageinformationsblatt (VIB) ausdrucken und unterschrieben an den Anbieter schicken zu lassen.

Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich in der kommenden Woche verabschieden.

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