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Gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall Anklage gegen Infinus-Gründer und 5 Manager

Razzia bei Infinus, Foto: Robert Michael
Razzia bei Infinus, Foto: Robert Michael
Im Prozess um den Finanzdienstleister Infinus hat die Dresdner Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Dem Gründer Jörg Biehl und fünf Ex-Managern wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen.

Der Infinus-Konzern habe ein Schneeballsystem aufgebaut und an Anleger lediglich Scheingewinne ausgezahlt, die aus internen Geschäftsumschichtungen stammten. Das Geschäftssystem habe nur so lange funktioniert, wie Neuanleger hinzugewonnen werden konnten, lautet der Vorwurf. Nach einem Hinweis von Bundesbank und Bafin im Juni 2012 wurde das unlautere Gebaren des Konzerns offenbar.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die beklagten Verantwortlichen spätestens seit Jahresbeginn 2011 um den Schneeball-Charakter des Infinus-Geschäftsmodells gewusst haben. Ihre Vermittler hätten sie darüber absichtlich im Unklaren gelassen. Sie geht von 22.000 geschädigten Anlegern aus, die zusammen 312 Millionen Euro in das betrügerische Unternehmen investiert haben.

Möglicherweise deutlich mehr Geschädigte

Wegen des in Haftsachen geltenden Beschleunigungsgebots hat die Staatsanwaltschaft die Anklage auf einen Teil der von Infinus ausgegebenen und vertriebenen Finanzinstrumente beschränkt. Die Anlegerzahl und das Volumen der Schädigung  könnten deutlich höher liegen, wird vermutet. So hätten im Zeitraum Januar 2011 bis November 2013, als die Firmengruppe zusammenbrach, 40.000 Anleger etwa 1,3 Milliarden Euro in verschiedene Anlagen der Gruppe investiert.

Fünf Angeklagte befinden sich seit November 2013 in Untersuchungshaft, ein sechster ist im Februar freigekommen, nachdem er ein Geständnis abgelegt hatte. Insgesamt sicherten die Ermittler Vermögenswerte von 81,3 Millionen Euro bei der Unternehmensgruppe, darunter 8,3 Millionen bei den Beschuldigten persönlich. Die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte dauern an.

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