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BVI zur Investmentsteuerreform „Alle Sparer wären betroffen“

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI
Teilfreistellungen von Fondsgewinnen, wie sie das Bundesfinanzministerium in seinem Diskussionsentwurf zur Steuerreform jetzt plant, liefen häufig ins Leere, äußerte sich Thomas Richter im Interview mit der „Wirtschaftswoche“ zur geplanten Reform der Investmentbesteuerung. In Deutschland seien bislang nur rund vier Millionen Steuerpflichtige überhaupt von der Abgeltungssteuer betroffen: Sie beziehen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die über den derzeitigen Sparerfreibetrag von 801 Euro hinausgeht.

Bei einer Änderung der bislang geltenden Investmentbesteuerung, so wie sie das Bundesfinanzministerium vorgeschlagen hat, wären aber alle Sparer von der Besteuerung betroffen, so Richter. Der BVI-Präsident plädiert dafür, bei der jetzigen Besteuerung zu bleiben - oder aber Kleinanlegern zukünftig die Möglichkeit einzuräumen, sich die Besteuerung auf geringe Fondserträge erstatten zu lassen.

Kleinanleger müssten auf jeden Fall Steuern zahlen

Obwohl Fondserträge laut Gesetzentwurf zu einem festgelegten Prozentsatz von der Besteuerung befreit werden sollen, würden sie in Zukunft gegenüber Direktinvestitionen in Aktien oder Immobilien schlechter gestellt sein, so Richter. Kleinanleger können dann den bisher gültigen Sparerfreibetrag nicht mehr nutzen: Sie müssten auf jeden Fall Steuern zahlen.

Und auch institutionelle Investoren wären nach der geplanten Reform steuerlich stärker belastet. Sie seien von dem Vorhaben betroffen, auch Fondserträge zu besteuern, die nicht ausgeschüttet, sondern gleich wiederangelegt werden, kritisiert Richter gegenüber der „Wirtschaftswoche“.

„Kein Systemwechsel erforderlich“


Das Problem der Pauschalbesteuerung von Anlegern, deren Fonds keine Steuerdaten veröffentlichen und das das BMF mit der Reform nun angehen möchte, hält Richter für marginal. Es sei im Rahmen des bestehenden Rechts lösbar: „Wir halten einen Systemwechsel aber gar nicht für erforderlich, um die vom Finanzministerium verfolgten Ziele zu erreichen“, fasst Richter die Position des BVI zusammen.

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