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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 5 Minuten

Rechtsanwalt klärt auf Versicherungsvermittler-Richtlinie: FAQs zur IDD

Norman Wirth
Norman Wirth

1. Was ist die IDD? 

IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive, zu Deutsch:  Versicherungsvertriebsrichtlinie. Früher hieß sie noch IMD 2, zu Deutsch: Versicherungsvermittlerrichtlinie 2. Dazu ein kurzer Blick in die Historie: Mit der Versicherungsvermittlerrichtlinie 1 aus dem Jahr 2003 wurde der Grundstein für die erste umfassende Regulierung der Versicherungsvermittlung, insbesondere durch Einführung des Paragrafen 34 d Gewerbeordnung  in Deutschland anno 2007 gelegt. Inzwischen wurde in den Ländern der EU geschaut, wo sich die damalige Regulierung bewährt hat und wo es (vermeintlich) noch Handlungsbedarf gibt. Die großen Überschriften sind Verbraucherschutz und europäische Harmonisierung nationaler Vorschriften. Umfasst sein sollen nun nicht nur die Vermittler, sondern alle Vertriebsformen. 

2. Was steht dort konkret für Versicherungsmakler drin?

Richtig konkret ist dort wenig zu finden. Die Richtlinie gibt vielmehr in weiten Teilen einen Rahmen vor, innerhalb dessen sich die einzelnen Mitgliedsländer bei der Umsetzung in nationales Recht bewegen können. Es wird explizit von einer angestrebten Mindestharmonisierung gesprochen. Das soll die einzelnen EU-Länder nicht daran hindert, strengere Regeln im jeweiligen Land aufzustellen.

3. Kommt damit jetzt das Provisionsverbot?

Ein Provisionsverbot ist ausdrücklich nicht in der Verordnung, obwohl dieses Thema lange diskutiert wurde. Damit ist es den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt, ein solches Verbot einzuführen – oder auch nicht. In Deutschland ist nach Bekenntnis der derzeitigen Regierungsparteien mit einem Provisionsverbot im Rahmen der Umsetzung in deutsches Recht nicht zu rechnen. 

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