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Investmentsteuerreform KPMG-Experte erklärt die neuen Steuerregeln für Investmentfonds

Andreas Patzner, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Frankfurt: „Die Steuerfreiheit von Altfondsanteilen fällt“.
Andreas Patzner, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Frankfurt: „Die Steuerfreiheit von Altfondsanteilen fällt“.
Das Bundesfinanzministerium hat am 18. Dezember 2015 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung veröffentlicht. Der Entwurf enthält eine grundlegende Reform der Besteuerung von Fondsanlegern ab 1. Januar 2018 und eine Beschränkung kurzfristiger Aktienerwerbe über den Dividendenstichtag ab 2016.

Kritiker machen geltend, dass es sich um eine Steuererhöhung handle und dass die Reform gegebenenfalls europarechtswidrig sei. Der Anleger versteuert wie bisher Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus der Rückgabe oder Veräußerung von Fondsanteilen. Neu ist die Ermittlung einer Vorabpauschale, die als (fiktiver) Ertrag beim Anleger mindestens pro Jahr versteuert werden soll, um eine zeitlich unbeschränkte Stundungsmöglichkeit zu vermeiden. Die Höhe dieser Vorabpauschale wird auf 70 Prozent des jährlichen Basiszinses der Bundesbank, angewendet auf den Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn, festgelegt. Sie ist der Höhe nach begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs der Fondsanteile während des Kalenderjahres. Bei der späteren Veräußerung der Fondsanteile können die bereits besteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Verlust der Steuerfreiheit


Deutsche Dividenden und Immobilienerträge sollen bei in- und ausländischen Fonds mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet werden. Dafür sollen bei deutschen Anlegern in Immobilienfonds mit inländischem Immobilienschwerpunkt 60 Prozent und in Immobilienfonds mit ausländischem Immobilienschwerpunkt 80 Prozent der Einkünfte steuerfrei sein. Erträge aus Aktienfonds sollen je nach Anlegertyp zu 30 Prozent (Privatanleger), 60 Prozent (betriebliche Anleger) oder zu 80 Prozent (Körperschaften) steuerbefreit sein. Für Privatanleger soll die Steuerfreiheit der Veräußerung bis zum 31. Dezember 2008 erworbener Altfondsanteile grundsätzlich zum 31. Dezember 2017 enden. Werden bestandsgeschützte Altfondsanteile nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt die ab dem 1. Januar 2018 eingetretene Wertsteigerung insoweit der Besteuerung, wie ein Freibetrag von 100.000 Euro überschritten wird.

Zudem soll nach dem Referentenentwurf eine Anrechnung, Erstattung oder Abstandnahme der Kapitalertragsteuer auf ab dem 1. Januar 2016 erzielte deutsche Dividenden beim Anleger nur dann möglich sein, wenn er die Aktie oder den Genussschein für mindestens 45 Tage besitzt und in dieser Zeit ein erhebliches Risiko eines Wertverlusts trägt.

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