User-Highlights

Topnews

DER FONDS

DER FONDS
DER FONDS
Deutschlands erstes Fondsmagazin gibt's jetzt als PDF-Newsletter.
Lesen Sie alle zwei Wochen, welche Fonds auf die Kaufliste gehören.


>> kostenlos abonnieren

Regulierung der Finanzbranche

Regulierung der Finanzbranche

Regulierung - das Topthema der Finanzbranche. DAS INVESTMENT.com berichtet laufend über die anstehenden Gesetzesvorhaben.

Rentenfonds

Themenspecial Rentenfonds

1.391 Rentenfonds sind in Deutschland zugelassen. Ihr Volumen liegt bei insgesamt 151,9 Milliarden Euro. Mit den richtigen Produkten lassen sich nette und nervenschonende Renditen erzielen.

03.03.2010 10:45
Rubrik: Recht & Steuern

Beratungsfehler-Urteil: Accessio geht in Berufung

Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht; Quelle: OLG

In erster Instanz war die Accessio AG mit Teilurteil vom 10. Dezember 2009 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Wertpapierhandelshaus wehrt sich gegen die Vorwürfe einer Falschberatung und geht in die Berufung.

Accessio war vom Landgericht Itzehoe in erster Instanz auf Zahlung von 10.799,05 Euro nebst Zinsen und Zug um Zug gegen die Abtretung der Ansprüche aus näher bestimmten Genussscheinen verurteilt worden. Der vom Gericht bestätigte Vorwurf: Man habe die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt.

Gegen dieses Urteil hat Rechtsanwalt Rolf W. Thiel, Kanzlei Thiel & Collegen,  Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingelegt. „Es ist davon auszugehen, dass das Urteil wegen evidenter Rechtsfehler aufgehoben wird“, so Thiel.

Es sei wie von vielen Medien - darunter auch DAS INVESTMENT.com - gemeldet wurde, unrichtig, dass die Klägerin sicherheitsorientiert war. „Tatsächlich hat sie sich selbst in eine Risikoklasse mit gesteigerter Risikobereitschaft unter Erwartung einer langfristigen Rendite eingeordnet“, so Thiel.

###BOX_14###

Überdies sei unzutreffend, dass „mittlerweile einige der Gesellschaften insolvent geworden sind“. Die Klägerin hatte lediglich den Genussschein eines Unternehmens erworben, zu dem keine Insolvenzgefahr bestünde. Das Unternehmen leistete, so der Accessio-Anwalt, auch in den Jahren 2008 und 2009 fristgerecht und vollständig Ausschüttungen an die Klägerin.

Schließlich sei die Klägerin auch nicht „zur Zeichnung von Genussscheinen verleitet“ worden, sondern die Anlageentscheidung erfolgte in Abstimmung und unter Aufklärung über die bestehenden Risiken und unter Berücksichtigung der Anlagementalität der Klägerin.

Für die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht ist noch kein Termin angesetzt. DAS INVESTMENT.com wird weiter berichten.

Von: Oliver Lepold

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste, der diesen Artikel bewertet!
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Werner Schneider-Emmerich, 03-03-10 13:34:
ich gehe davon aus, dass das Oberlandesgericht das urteil bestätigen wird!

Verständlich ist es natürlich, dass Accessio die drohende Insolvenz abzuwenden versucht. Dieses Urteil wird für viele Accessio Fälle die Richtung deuten, immerhin sind zur Zeit weit über hundert Klagen anhängig am Landgericht Itzehoe.
Leser , 03-03-10 15:36:
Die vorgebrachten "Rechtsfehler" sind allesamt Tatsachen, die mit der rechtlichen Würdigung nichts zu tun haben... Und bei der Presse, die Accessio gerade bekommt wird die Entscheidung des OLG wohl keine Überraschung.
Beobachter , 12-05-10 12:29:
Es sind sogar über 400 Klagen anhängig beim Landgericht Itzehoe und es wird fließbandartig ein Vergleich nach dem anderen geschlossen. Wie man hört, geht Accessio langsam das Geld aus...
Geschädigter , 08-09-10 20:01:
Zu dem Kommentar von "Beobachter" stellt sich für einen Geschädigten die Frage, ob tatsächlich soviele Klagen betreffs Accessio anhängig sind und ob/wie man Kontakt zu den anderen Geschädigten/Klägern suchen kann.

Kommentar schreiben

* - Pflichtfeld



CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
*