LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

Neue Berechnung überrascht Abschaffung der Abgeltungssteuer würde sogar Kleinsparer treffen

Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Abgeltungsteuer wird immer wieder öffentlich kritisiert. In letzter Zeit besonders laut aus den Reihen des Koalitionspartners SPD, der eine Abschaffung der 25-prozentigen pauschalen Abgabe auf Kapitalerträge fordert. Auch in anderen Parteien schließen sich Stimmen der Kritik an. Zwar ist das Thema mittlerweile auf die Zeit nach den kommenden Wahlen verschoben worden – trotzdem wird es die Politik in Zukunft noch beschäftigen.

An die Stelle der Abgeltungssteuer, so die Forderung, soll eine Besteuerung nach dem jeweils individuellen Einkommens-Steuersatz treten. Statt pauschalen 25 Prozent hätten Verbraucher dann je nach Einkommenshöhe bis zu 42 Prozent Steuern auf ihre Kapitaleinkünfte zu zahlen.

Der Bund der Steuerzahler hat im Auftrag der Tageszeitung Rheinische Post berechnet, dass eine solche Änderung nicht nur Großanleger treffen würde - auch Kleinsparer hätten höhere Abgaben zu entrichten.

Der Bund der Steuerzahler rechnet vor: Ein Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 16.000 Euro und steuerpflichtigen Zinseinkünften von 500 Euro im Jahr zahlt – inklusive Solidaritätszuschlag – mit der Abgeltungssteuer 132 Euro auf seine Kapitalerträge. Bei Besteuerung mit dem individuellen Einkommens-Steuersatz wäre zwar nur ein Euro mehr fällig.

Dagegen zahlt ein Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro auf dieselben Zinseinkünfte inklusive Solidaritäts-Zuschlag schon 190 Euro – immerhin schon 58 Euro mehr als unter den Bedingungen der Abgeltungssteuer.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion