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Neue Erkenntnisse des Research von Flossbach von Storch Die Abnicker im Dax – was auf Hauptversammlungen schiefläuft

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EU kritisiert unzureichendes Engagement

Die Europäische Union (EU) nimmt sich nun der Sache an. Im Mai 2017 veröffentlichte die EU-Kommission eine Aktionärsrechterichtlinie und berichtet von konkreten Anhaltspunkten, „dass die derzeitige Überwachung von Gesellschaften, in die investiert wurde, sowie das Engagement von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern oft (…) unzureichend sind“.

Großinvestoren scheuen Aufwand

Die Passivität professioneller Investoren, die wohl nicht immer im Interesse ihrer Kunden, den privaten und professionellen Anlegern sein dürfte, hat vielfach wahrscheinlich ganz triviale Ursachen. Große Gesellschaften sind in ihren global ausgerichteten Aktien-Portfolien nicht selten an mehr als tausend Unternehmen beteiligt. Dann scheint es wohl schlicht nicht praktikabel, sich mit der Tagesordnung jedes einzelnen Unternehmens auseinanderzusetzen.

Aktionärsberater erhalten Mandate

Viele dieser passiven Großinvestoren, darunter auch viele ETF-Anbieter, lassen sich deshalb von professionellen Stimmrechtsberatern vertreten. Der Einfluss dieser Aktionärsberater ist in den vergangenen Jahren merklich gestiegen. Nach eigener Aussage analysieren diese Aktionärsberater jedes einzelne Unternehmen auf Basis individueller Kriterien und entwickeln entsprechende Abstimmungsempfehlungen.

Mächtige Berater

Große internationale Beratungsgesellschaften wie International Shareholder Services (ISS) oder Glass Lewis beraten nach eigenen Angaben etwa 1.700 (ISS) bzw. 1.200 (Glass Lewis) Kunden. Beide Unternehmen kommen gemeinsam auf einen Marktanteil von schätzungsweise über 90 Prozent. ISS verfolgt mehr als 42.000 Aktionärstreffen weltweit, Glass Lewis rund 20.000.

Rolle der Berater hinterfragen

Bei der Arbeit der Stimmrechtsberater sind – zumindest aus unserer Sicht – einige Punkte bemerkenswert. Sie besitzen eine gewaltige Meinungs- und Durchsetzungsmacht, tragen aber – anders als die eigentlichen Stimmrechtsinhaber, die Aktionäre – kein finanzielles Risiko. Zum anderen sind Stimmrechtsberater häufig bei den Unternehmen, die sie analysieren, gegen Honorar auch in beratender Funktion tätig. Da die EU-Kommission Interessenkonflikte befürchtet, werden auch die Beratungsgesellschaften von der angesprochenen EU-Aktionärsrechterichtlinie erfasst. So müssen sich die Stimmrechtsberater künftig tiefer in die Karten schauen lassen und unter anderem Methoden, Modelle und Informationsquellen offenlegen. Die methodische Transparenz bei der Urteilsfindung wurde als unzureichend empfunden, so dass die EU-Exekutive ihre Anforderungen in der neuen Aktionärsrechterichtlinie deutlich erhöht hat. Die Beratungsgesellschaften ihrerseits verweisen auf die Offenlegung von etwaigen Interessenkonflikten sowie effektive Selbstregulierungsmaßnahmen.

Ob die Regulierung der EU tatsächlich zu einer besseren Aktienkultur führen kann, bleibt abzuwarten. Es wäre zu begrüßen. Kritische Aktionäre mit einem langfristigen Horizont tragen eine wichtige Verantwortung. Für die Eigentümer wie für das Unternehmen – und in letzter Instanz auch für unsere Volkswirtschaft.

Dr. Kai Lehmann arbeitet als Senior Research Analyst für das unabhängige Flossbach von Storch Research Institute in Köln.

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