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Neue Fonds-Domizile und höhere Kosten So verändert ein Brexit den europäischen Fondsvertrieb

Ein britisches Ausscheiden aus der Europäischen Union zöge auch Folgen für den europäischen Fondsvertrieb nach sich. Doch welche Veränderungen ergeben sich genau - und sind nur britische Gesellschaften betroffen?

Welches Problem bereitet ein Brexit dem Fondsvertrieb auf dem europäischen Markt?
 

Innerhalb der Europäischen Union legt die europäische Ucits-Richtlinie fest, mit welchen Strategien und in welche Vermögensgegenstände Publikumsfonds investieren dürfen. Sie stellt außerdem verbindliche Anforderungen an die Anleger-Aufklärung. Fonds, die gemäß Ucits-Vorgaben anlegen, dürfen auf dem gesamten EU-Markt vertrieben werden: praktisch für Fondsgesellschaften, denen bei Auflegung von Fonds nach Ucits-Standard ein aufwendiges Zulassungsverfahren erspart bleibt.

Ein britisches Ausscheiden aus der EU würde das Land auch aus dem Ucits-Verbund katapultieren: „Die Briten werden (im Falle eines Brexit, Anm. d. Red.) erst einmal ein Drittstaat per Definition“, zitiert das „Handelsblatt“ den Finanzaufsichtsexperten Bernd Geier von der Anwaltskanzlei Dentons. Die Fondszulassung würde erheblich aufwendiger und auch teurer werden. Betroffen wären neben britischen Fondsanbietern auch Gesellschaften aus Ländern außerhalb der EU, die vom Standort London aus agieren.

Wie könnten britische Gesellschaften zukünftig in der EU Fonds vertreiben?


Um weiterhin an den günstigen Bedingungen teilhaben zu können, die der Ucits-Standard bietet, gäbe es verschiedene Möglichkeiten.

Großbritannien würde im Falle eines Brexit vermutlich mit der EU in Verhandlung treten, um wieder am Ucits-Verbund teilhaben zu können. Doch der Zeitplan und Ausgang solcher Verhandlungen wäre ungewiss. Britische Fondsanbieter könnten Tochtergesellschaften in einem EU-Land gründen, lautet ein Vorschlag von KPMG-Expertin Julie Patterson, Leiterin des Bereichs Investment Management. In diesem Fall fielen Kosten von mindestens 100.000 Euro allein für Steuer- und Rechtsberatung an, gibt das „Handelsblatt“ die Einschätzung dreier Wirtschaftskanzleien wieder. Ausgaben für Büro und Personal kämen noch hinzu.
Eine andere Möglichkeit wäre, Fonds über einen in einem EU-Land ansässige Drittanbieter zu verkaufen. Für die Dienste des Anbieters fielen Gebühren an.

Werden Fondskunden die höheren Kosten für die Gesellschaften zu spüren bekommen?

Wirtschaftsprofessor Martin Hellmich von der Frankfurt School of Finance & Management schätzt gegenüber dem „Handelsblatt“, dass die Fondsgesellschaften zumindest ihre erhöhten Aufwendungen, wenn auch nicht komplett, so doch zumindest teilweise auf ihre Kunden verlagern würden. Dass Fondskunden in der Folge verstärkt nach kostengünstigen ETF greifen würden, glaubt Hellmich hingegen nicht.

Welche Alternativstandorte für Fondszulassungen kämen in Europa infrage?


Statt der Fondsheimat Großbritannien könnten Fondsanbieter nach einem möglichen Brexit in erster Linie Luxemburg oder Irland ins Visier nehmen – nach Zahlen des europäischen Fondsverbands Efama die beliebtesten Fondsstandorte in Europa. Deutschland werde nach Ansicht Hellmichs weniger stark profitieren.

Büroraum in Frankfurt gesucht

Die britischen Fondsgesellschaften M&G und Columbia Threadneedle waren für eine kurzfristige Stellungnahme zu ihrer geplanten Vorgehensweise nicht zu erreichen. Morgan-Stanley-Präsident Colm Kelleher ließ indessen in einem Interview mit Bloomberg-TV verlauten, die US-Bank erwäge ihren Europa-Sitz im Falle eines Brexit von London nach Frankfurt oder Dublin zu verlegen.

Das Finanzportal efinancialcareers.com berichtet unter Bezug auf namentlich nicht genannte Insider, dass ausländische Anbieter sich in letzter Zeit verstärkt um Anmietung ganzer Büroetagen in Frankfurt bemüht hätten. Die Information habe auch der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir bestätigt: „Ein gutes halbes Dutzend“ Banken habe nach Bürofläche in der deutschen Finanzhauptstadt angefragt, so Al-Wazir. Konkrete Namen nannte der Wirtschaftsminister nicht.

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