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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 6 Minuten

Neue Gesetzgebung für Versicherungsberater „Versicherungsberater dürfen nicht zu Honorarvermittlern werden“

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Der Kunde hätte aber zumindest den finanziellen Vorteil, da Nettotarife günstiger sind. Und bei Bruttotarifen bekäme er die Provisionen zurück...

Bei Bruttotarifen entsteht durch die Auskehrung von Provisionen die Gefahr, dass der Kunde bei seiner Entscheidung durch die Höhe der Provisionsrückerstattung beeinflusst wird. In der privaten Krankenversicherung gibt es „Honorarberater“, bei denen der Kunde beim Abschluss einer Police eine Barauszahlung von Provisionen erhält. Etwa wie in dem Beispiel: Bei einem monatlichen Versicherungsbeitrag von 300 Euro und einer Courtage von neun Monatsbeiträgen ergibt sich eine Provision von 2.700 Euro, während die Beratung vielleicht 1.000 oder 1.500 Euro kostet. So kann sich der Kunde mit einem Abschluss schnell 1.200 Euro „verdienen“. Bei solchen Anreizen wird der Kunde zu nachteiligen Entscheidungen über seinen Versicherungsschutz verleitet. Tarife von Versicherungsgesellschaften mit Ausschließlichkeitsorganisationen wie Debeka oder HUK Coburg fallen unter den Tisch, auch wenn diese vielleicht besser geeignet wären. Nicht die Höhe des Kick-backs, sondern ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, individuelle Passgenauigkeit und Kriterien wie das Rating des Versicherers sollten entscheiden.

Derzeit ist die Auskehrung von Versicherungsprovisionen aufgrund des Provisionsabgabeverbots, das die Bafin aber seit Jahren nicht verfolgt, eigentlich nicht möglich. Sollte das Verbot zumindest für Honorarberater abgeschafft werden?

Für mich als Versicherungsberater würde sich bei meiner Arbeit durch eine Aufhebung des Provisionsabgabeverbots nichts ändern. Der Vorteil für den Kunden wäre, dass die Provision nicht mehr beim Vermittler verbleibt. Ich befürchte aber aus den genannten Gründen eine Marktverzerrung.

Besser wäre ein flächendeckendes Angebot an Nettotarifen. Dies kann man dem Markt aber nicht vorschreiben.

Zumindest aber sollte komplette Transparenz über die Vertriebskosten hergestellt werden. Vertriebs- und Versicherungskosten müssen klar getrennt sein, damit der Kunde weiß, wofür er zahlt. Dem Verbraucher ist heute nicht bewusst, wie viel von seinen Beträgen in Vertriebsprovisionen fließt.

Wenn ein Kunde von Ihnen beraten wird und er sich danach die Versicherung selbst besorgt, zahlt er zweimal: einmal für Ihr Honorar und dann noch für die Provision des Maklers. Schreckt das nicht viele Kunden ab?

Tatsächlich kann es zu einer Doppelbelastung kommen. Dafür hat der Kunde eine objektive Beratung und eine auf ihn zugeschnittene Tarifempfehlung, wie er sie von einem Versicherungsvermittler nicht immer erwarten kann. Oft lautet meine Empfehlung sogar, keinen Abschluss zu tätigen. Wenn ich einen Versicherungsbedarf feststelle, ermittle ich das passende Produkt samt zugehörigem Tarif. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich die Vertriebskosten. So kann ich Produkte empfehlen, die nur geringe oder keine solchen Kosten enthalten, beispiels-weise Nettotarife. Bei der Besorgung dieser Produkte kann ich den Mandanten unterstützen.

Wie sieht diese Unterstützung konkret aus? Eine Vermittlung von Nettotarifen kommt für Sie ja nicht in Frage...

Die Versicherer bieten Verbrauchern in der Regel keinen direkten Zugang zu Nettopolicen. Als Berater kann ich aber für meine Mandanten eine Nettopolice anfordern. Dafür benötige ich keine Anbindung an einen Versicherer und keinen AVAD-Nachweis. Das Angebot leite ich dann an den Mandanten weiter. Dieser füllt das Formular aus, ich beantworte seine Fragen, prüfe das ausgefüllte Dokument und schicke es der Versicherung zurück. Diese sendet die fertige Police an den Mandanten, der mir diese noch einmal zur Prüfung vorlegen kann.

Lassen Sie sich die Besorgung der Police vom Kunden vergüten?

Ja, ich berechne dafür ein Stundenhonorar als Besorgungshonorar. Das ist in der Höhe nicht vergleichbar mit einem Vermittlungshonorar, das meist vom Vertragsvolumen abhängt.

Was ist Ihr Vergütungsmodell?

Mein Stundensatz liegt bei 140 Euro brutto. Einige Kollegen arbeiten mit Pauschalen oder rechnen analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

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