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Neue Pflichtangaben durch Mifid II Wie fehlende Fondsdaten den Vertrieb lahmlegen

Computerbildschirm mit Daten: Fehlende Fondsdaten bremsen derzeit den Vertrieb hierzulande aus. Doch aktuell geht die Branche in Riesenschritten voran, denn in diesen Tagen werden noch Daten für tausende Fonds nachgeliefert.
Computerbildschirm mit Daten: Fehlende Fondsdaten bremsen derzeit den Vertrieb hierzulande aus. Doch aktuell geht die Branche in Riesenschritten voran, denn in diesen Tagen werden noch Daten für tausende Fonds nachgeliefert. | Foto: Kevin Ku

Neuer Arbeitsalltag durch die reformierte EU-Finanzmarktrichtlinie: „Seit dem Inkrafttreten der Mifid II am 3. Januar müssen Finanzvertriebe ihre Kunden in erweiterter Form über den Zielmarkt und die Kosten der von ihnen vertriebenen Investmentfonds informieren“, erklärt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI auf Anfrage.

Um den Zielmarkt für das jeweilige Produkt zu bestimmen, sollen die Anbieter den typischen Anleger, seine Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verlusttragfähigkeit, das Risiko-Rendite-Profil sowie seine Ziele und Bedürfnisse festlegen. Damit soll erreicht werden, dass die Produkte „anlegergerecht vertrieben“ werden können.

Zielmarkt des Herstellers

„Banken müssen bei dem Vertrieb den Zielmarkt des Herstellers berücksichtigen“, erklärt aktuell der Bundesverband deutscher Banken (BdB), wie die Endkunden an die zu ihnen passenden Produkte gelangen. Diese neue Pflicht gelte aber nicht nur in der Anlageberatung, sondern auch im beratungsfreien Geschäft.

„Auch wenn ein Anleger nicht im vom Hersteller abstrakt vorgegebenen Zielmarkt liegt, mag es gute Gründe geben, warum das Produkt zum individuellen Anleger trotzdem gut passt, zum Beispiel weil es ein bestimmtes Risiko minimiert“, heißt es vom BdB weiter. Trotzdem würden Banken genau prüfen, ob sie einem Kunden, der nicht im Zielmarkt eines Produktes liegt, dieses Produkt noch zugänglich machen.

Auswirkungen auf Rendite

Außerdem müssen die Vertriebe den Anlegern die Kosten der Finanzprodukte und ihrer Dienstleistung als Prozentsatz sowie in Euro und Cent offenlegen. Bei Investmentfonds werden entsprechend der Mifid II zum Beispiel auch Transaktionskosten von Käufen und Verkäufen auf der Fondsebene in die Produktkosten eingerechnet.

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„Wertpapierdienstleister müssen unaufgefordert die Gesamtkosten von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Auswirkungen auf die Rendite darstellen“, begründet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) das Ziel der Neuregelung. „Auf Nachfrage erhalten Kunden zudem eine Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen.“

European Mifid Template

Damit die Fondsverwalter all diese Informationen EU-weit in einheitlicher Form an die großen Handelsplattformen des Finanzvertriebs übermitteln können, haben Vertreter der deutschen Investmentbranche gemeinsam mit ähnlichen Institutionen auf internationaler Ebene das so genannte European Mifid Template (EMT) erstellt.

Screenshot des im August 2017 von der European Fund and Asset Management Association (Efama) veröffentlichten European Mifid Template (Download als csv-Datei)

„Das EMT wurde von einer europäischen Arbeitsgruppe unter der Beteiligung der Fondsbranche, der Zertifikatebranche und der Vertriebsbanken abgestimmt“, heißt es dazu vom BVI. Zu den insgesamt 66 Abfragen zählen auch 28 teilweise optional anzugebende Daten zum Zielmarkt und insgesamt 23 weitere zu Kosten und Gebühren vor und nach Vertragsschluss.

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