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Neue VVG-Tarife bergen Nachteile für Versicherte

Nicht nur Gutes bringt die Anpassung von Versicherungsprodukten an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für Kunden. Zu diesem Schluss kommt das Analyseunternehmen Franke & Bornberg, das bisher 400 neue Tarife der Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bewertet hat. So fehle bei vielen BU-Tarifen neuerdings der Schutz des Versicherten vor einer unverschuldeten Verletzung der Anzeigenpflicht. Gibt der Versicherte ihm noch unbekannte Krankheiten nicht an, kann das später zur Kündigung seines Vertrags führen.

Bei Rentenversicherungen moniert das Analysehaus die fehlende Flexibilität für Kunden. Viele Produkte böten dem Versicherten keine Möglichkeit, bei einem finanziellen Engpass die Prämienzahlung auszusetzen oder über sein Kapital zu verfügen.

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