LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Neues Produkt der Basler: BU und Pflege in einem

Wird eine BU-Rente gezahlt und kommt danach Pflegebedürftigkeit hinzu, gibt es die erste Leistung notfalls lebenslang. Bei Pflegebedürftigkeit nach dem Ende der BU-Absicherung fließen gestaffelte Leistungen. In Pflegestufe II oder bei Demenz die halbe und in Pflegestufe III die volle Rente. Gegen einen Zuschlag können Kunden diese Leistungen verdoppeln. Die Basler verzichtet auf eine erneute Gesundheitsprüfung und auf höhere Beiträge nach der BU-Laufzeit.

Wer sich heute noch nicht festlegen will, für den gibt es „Beruf + Pflege Aktiv“ mit Zusatzoption. Der Baustein „Basler PflegeSchutz“ ermöglicht den Abschluss einer Anschluss-Police für den Pflegefall ohne Gesundheitsfragen. Allerdings zu den später gültigen Beitragskonditionen. Ob der Kunde zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig ist, spielt keine Rolle.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion