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Neuregulierung der offenen Immobilienfonds: Union und FDP einigen sich

Neuregulierung der offenen Immobilienfonds: Union und FDP einigen sich
Nach Angaben aus Koalitionskreisen werden Anleger die Fondsanteile erst nach zwölf Monaten – Neuanleger sogar erst nach zwei Jahren – wieder zurückgeben dürfen. Beide Regelungen sollen ab 2013 greifen.

Die Rückgabeabschläge hingegen, die das Bundesfinanzministerium noch in seinem Entwurf für das neue Anlegerschutzgesetz vorgesehen hatte, werden nicht eingeführt. Unabhängig von der Kündigungsfrist sollen Anleger pro Halbjahr jedoch auf einen Schlag bis zu 30.000 Euro entnehmen dürfen.

Darüber hinaus darf die Fremdfinanzierungsquote der Fonds ab 2014 nicht mehr höher als 30 Prozent sein.

Die Einigung soll in der zweiten Februarwoche vom Bundestag verabschiedet werden. >> Mehr zum Thema im Special "Immobilienfonds in der Krise"

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