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Niedrige Rückkaufswerte: Versicherer zieren sich bei der Zahlung

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Wikipedia
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Wikipedia
2012 hatte der Bundesgerichtshof Urteile gegen den Deutschen Ring, Ergo, Generali und Signal-Iduna gefällt. Ihre Klauseln zur Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Lebens- und Rentenpolicen seien wegen zu geringer Rückkaufwerte unwirksam. Kurzum: Den Kunden stünden Nachzahlungen zu.

Die Verbaucherzentrale Hamburg hat jetzt tausende Fälle ausgewertet und stellt fest:

• Kein einziger Versicherer reguliert den Schaden von sich aus, ohne dass Verbraucher ihren An-spruch ausdrücklich geltend machen.

• Alle Unternehmen berufen sich – wenn irgend möglich – auf Verjährung.

• Die große Mehrheit der Versicherer zahlt ihren Kunden nicht die ihnen zustehenden Zinsen aus.

• Alle Versicherer verweigern eine nachvollziehbare Abrechnung.

Nur ein Viertel der Kunden, die bei ihrem Versicherer vorstellig geworden waren, bekam tatsächlich Geld. Im Schnitt 733 Euro, allerdings überwiegend ohne die ihnen zustehenden Zinsen. Nur in 8 Prozent aller Fälle ließen sich die Versicherer nicht erst darum bitten.

Für Edda Castelló von der Verbraucherzentrale ein absolutes No-Go: „Dabei geht es nicht um Kleckerbeträge. In einem Fall waren es immerhin mehr als 1.500 Euro.“

20 Prozent der Ansprüche wurden von den Lebensversicherer gleich abgelehnt. Sie seien verjährt. Dabei hätten viele der Betroffenen durchaus fristgerecht bei den Unternehmen vorgesprochen, sich jedoch abwimmeln lassen. Dies sei, so Castelló, ein klarer Rechtsmissbrauch. Das Justizministerium müsse daher dringend nachbessern.

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