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in FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Noch einmal nachgefragt Umsatzsteuer auf Provisionen – es kommt auf die Ausgestaltung an

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In diesen Fällen können Berater weiterhin Provisionen empfangen:

  1. Beispiel 1: Provisionen darf empfangen, wer nicht unabhängige Anlageberatung betreibt und dem Kunden eine breite Palette von geeigneten Finanzinstrumenten anbietet - einschließlich einer angemessenen Zahl von Produkten von Drittanbietern.
  2. Beispiel 2: Provisionen darf weiterhin empfangen, wer nicht unabhängige Anlageberatung betreibt und dem Kunden anbietet, mindestens einmal im Jahr zu überprüfen, ob sich die einmal empfohlene Anlage weiterhin für den Kunden eigne. Andernfalls könne dem Kunden eine nützliche laufende Dienstleistung wie etwa eine jährlich wiederkehrende Beratung zu einer optimalen Vermögensallokation angeboten werden.
  3. Beispiel 3: Provisionen darf empfangen, wer dem Kunden einen Zugang zu einer breiten Produktpalette bietet und ihm sogenannte Informationsinstrumente zur Verfügung stellt.

Und wo genau könnte jetzt Umsatzsteuer anfallen? Rechtsanwalt Waigel hat sich die drei Beispielfälle der EU-Kommission angesehen und kommentiert:

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