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Novelle des VAG Stornohaftung spaltet GDV und BVK

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versucht in seiner Stellungnahme zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), doch noch eine Stornohaftzeit von zehn Jahren rauszuschlagen – momentan sind es fünf Jahre. So schlägt der Verband in Anlage 2 zu möglichen Gesetzestexten zur Kalkulation der Abschlusskosten in der Lebensversicherung vor, den Paragrafen 169 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über den Rückkaufswert zu ändern.

„Es können nur noch 0,4 Prozent der Beitragssumme pro Jahr einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten können nur in den ersten zehn Vertragsjahren eingerechnet werden“, heißt es in dem GDV-Vorschlag. Dies würde letztlich zu einer Erhöhung der Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre führen. Die mit dem Vorschlag ebenfalls verbundene Folgeänderung des Paragrafen 80 VAG (Anforderung an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen) würde für einen Gleichlauf der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung der Berater sorgen und dem dauerhafter Bestand des Vertrages stärkeren Einfluss auf die Vergütung geben.

„Sie können es nicht lassen“, kommentiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Versuche der Versicherer. „Was die Unternehmen beim LVRG nicht erreicht haben, versuchen Sie jetzt durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren“, erklärt Heinz. „Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein.“ Der BVK werde bei Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern.

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