LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ImmobilienLesedauer: 4 Minuten

Offene Immobilienfonds: „Nicht Schnupfen, sondern ernsthaft erkrankt“

Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia
Anhörung kommt von „anhören“! Das wurde anlässlich der Anhörung zum „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ am 31. Mai in Berlin einmal mehr deutlich. Die angereisten Verbandsvertreter durften ihre zumeist auch schriftlich an das Bundesfinanzministerium eingereichten Stellungnahmen in aller Kürze mündlich vortragen, und das war es! Wer einen Dialog oder Reaktionen der Vertreter des Ministeriums und der BaFin erwartet hatte, wurde zumeist enttäuscht.
Die besten Alternativen zu offenen Immobilienfonds
Allein Ministerialrat Uwe Wewel wurde in seinen einleitenden Worten zum Anhörungsteil „offene Immobilienfonds“ vergleichsweise deutlich und ließ sich auch den einen oder anderen Zwischenkommentar nicht nehmen. Hier ein kleines „best of“: • „Entgegen anders lautenden Berichten in der Presse halten wir fest, dass hier noch nichts vom Tisch ist!“ • „Jetzt kommt die Welle der Regulierung, die Zeit der Deregulierung ist vorbei“ • „Die laufende Verfügbarkeit der in offenen Immobilienfonds eingelegten Mittel war eine Fiktion“ • „Wie man es auch dreht und wendet, der offene Immobilienfonds wird verändert werden müssen. Das Produkt hat nicht nur Schnupfen, sondern ist ernsthaft erkrankt.“ Angesichts solcher Äußerungen fällt es uns schwer, an eine Entspannung der Lage und einen Sieg der „ultima ratio“ zu glauben. Wir interpretieren die Lage wie folgt: Das Ministerium sieht sich als Interessensvertreter der Kleinanleger, die derzeit in vielen vom Handel ausgesetzten Fonds festsitzen. Insbesondere ist man durch die Tatsache erzürnt, dass einzelne Fonds schon länger als 18 Monate geschlossen sind, andere keine nachhaltigen Wiedereröffnungen bewerkstelligen konnten und es nun jüngst auch noch in Einzelfällen zu erheblichen Wertberichtigungen kam. Das Ministerium sieht sich in die Pflicht genommen an eben jenen Stellen Vorgaben zu machen, an denen die Branche selbstregulierende Kräfte vermissen lässt. Man ist sich, wie fast wörtlich angemerkt wurde, der Tatsache bewusst, dass man ändern muss, wenn man regulieren will, und dass das Produkt dabei unter Umständen wesentliche Charaktereigenschaften verlieren kann. „Das Ziel ist vordergründig“, so Uwe Wewel, „ die Technik und die Instrumente zur Erreichung sind zweitrangig“ Die Lösung sieht man in dem Plan, aus einem kurzfristig verfügbaren Instrument ein langfristig ausgerichtetes zu machen. Dabei soll der Gleichheitsgrundsatz im Vordergrund stehen. Institutionelle Anleger sollen sich, so die Vertreter des Ministeriums, eigentlich auf den Erwerb von Spezialfonds beschränken. Gelingt diese Abgrenzung nicht, müssen alle Anleger von Retailfonds gleich behandelt werden. Der Vorschlag des BVI, die geplante einjährige Kündigungsfrist auf institutionelle Anleger zu beschränken hat vor diesem Hintergrund geringe Chancen, realisiert zu werden. Nicht zuletzt auch von daher, als der Eindruck entsteht, dass das Ministerium und die Branche von unterschiedlichen Definitionen ausgehen, wenn sie über „institutionelle Anleger“ sprechen. Auch der 10-Prozent-Abschlag ist noch keineswegs vom Tisch. Allerdings geben mehrfache Fragen des Ministeriums zu den Kosten von Verkehrswertermittlungen in den Fonds berechtigten Grund zu der Hoffnung, über eine vom BVI angebotene vierteljährliche Ermittlungsfrequenz könnten die Verkehrswerte aktueller festgestellt werden und so Bewegung in den verhärteten Diskussionsprozess kommen. Auf diesem Wege ließe sich nicht nur der Abschlag mindern/verhindern, sondern ließen sich auch die Handelstage, von geplanten zwei auf derer vier zumindest verdoppeln. Fazit: Das Gesetzespaket dürfte wahrscheinlich in seinen Grundzügen realisiert werden, kann aber an einzelnen Stellen noch Modifizierungen erfahren. Einer von den Branchenvertretern geäußerten Bitte, möglichst schnell Klarheit zu schaffen, um dem Ausverkauf einer ganzen Fondsgattung Einhalt zu gebieten, erteilte das Ministerium aber insofern eine deutliche Absage, als es auf das übliche Gesetzgebungsverfahren verwies, das auch in diesem Fall seiner Wege gehen müsse

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion