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Ombudsmann berichtet Darüber beschweren sich Versicherungskunden

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Knapp 20.000, davon 14.659 zulässige Beschwerden sind im vergangenen Jahr beim Versicherungs-Ombudsmann eingegangen. Das sind 6,2 Prozent mehr Beschwerden als es 2015 waren – und so viele nie zuvor seit Einrichtung der außergerichtlichen Schlichtungsstelle vor 15 Jahren. Das geht aus dem Jahresbericht 2016 hervor, den die als Verein betriebene Schlichtungsstelle aktuell vorgelegt hat.

Die meisten Beschwerden betrafen den Bereich Rechtsschutzversicherungen. 2016 lag die Sparte mit 3.807 zulässigen Beschwerden sogar knapp vor den Lebensversicherungen, die lange Zeit die Beschwerdestatistik anführten.

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Den Versicherungs-Ombudsmann gibt es seit 15 Jahren. Er dient als erste Anlaufstelle für unzufriedene Versicherungskunden, die ihre Streitfragen hier außergerichtlich klären lassen können. In einem ersten Schritt wird dabei die Zulässigkeit überprüft: Voraussetzung für eine gültige Beschwerde ist, dass der betroffene Versicherer Vereinsmitglied von Ombudsmann ist.

Um als zulässig angenommen zu werden, dürfen die Eingaben außerdem keine Verträgen der privaten Kranken- oder Pflegeversicherung betreffen. Die Beschwerdeführer sollten sich zunächst an ihren Versicherer direkt gewandt haben.

Neben Eingaben gegen Unternehmen nimmt die Ombudsstelle auch Beschwerden gegen Versicherungsvermittler entgegen. Anteilsmäßig liegen diese jedoch in der Unterzahl: 14.522 der zulässigen Beschwerden 2016 betrafen Versicherungsunternehmen, lediglich 137 einzelne Vermittler.

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