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Ombudsstelle für Investmentfonds „Kein Grund zur Beschwerde im klassischen Fondsgeschäft“

Im dritten Quartal 2016 verzeichnete die Ombudsstelle für Investmentfonds moderate 18 Eingänge gegenüber 12 im zweiten Quartal und 22 im dritten Quartal 2015. Insgesamt bewegen sich die Verbraucherbeschwerden von Januar bis September 2016 mit 57 unter den 79 Eingängen der ersten neun Monate des Vorjahres.

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Die meisten laufenden Schlichtungsverfahren beschäftigen sich, wie schon im Vorjahr, mit fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen. Das klassische Fondsgeschäft ist weiterhin kaum Gegenstand von Verbraucherbeschwerden.

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