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Ombudsstelle für Investmentfonds Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt in Kraft

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist seit 1.4.2016 in Kraft. Es soll als wichtigster Teil des Artikelgesetzes zur Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie für ein umfassendes Angebot an Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland sorgen. Gleichzeitig schafft es einheitliche Standards in der Streitbeilegung. 

Eine bundesweit tätige „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ ergänzt künftig schon aktive und neue Schlichtungsstellen. Sie ist für Unternehmen zuständig, die keiner Branchenschlichtungsstelle zugeordnet sind. 

Grundsätzlich sind aber Unternehmen, anders als zum Beispiel in der Fondsbranche, auch in Zukunft nicht verpflichtet, sich auf ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren einzulassen. Sie müssen Verbraucher aber ab 1.2.2017 über ihre gegebenenfalls nicht vorhandene Bereitschaft dazu informieren.

Die Ombudsstelle gilt erst einmal automatisch als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne der neuen Vorschriften.

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