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OneCoin und SwissCoin Stiftung Warentest warnt vor virtuellen Währungen

„Wenn Ihnen jemand eine Beteiligung an den digitalen Währungen OneCoin oder SwissCoin ans Herz legt, seien Sie sich bewusst, dass er wahrscheinlich ein finanzielles Interesse hat“ und: „Niemand muss virtuelle Währungen wie OneCoin und SwissCoin als Zahlungsmittel akzeptieren. Für beide gibt es derzeit keinen freien Markt. Ein Totalverlust ist möglich.“ Mit diesen Warnungen flankiert die Stiftung Warentest in ihrer September-Ausgabe einen Bericht über die digitalen Währungen OneCoin und SwissCoin.

Keine dezentrale Verwaltung

Die Anbieter der beiden virtuellen Währungen strebten laut Stiftung Warentest an, den Rückenwind der Kryptowährung Bitcoin für sich zu nutzen und darauf aufbauend ein eigenes lukratives Geschäftsmodell aufzuziehen. Dass die Währungen dabei zu gleichwertigen Konkurrenten für die etablierten Bitcoins werden könnten, bezweifeln die Verbraucherschützer.

OneCoin und SwissCoin beruhten im Gegensatz zu Bitcoin nicht auf dezentralen Strukturen. Bei beiden gebe es eine zentrale Stelle, die das System kontrolliere, heißt es im Testbericht. OneCoin wie SwissCoin seien nur sehr begrenzt nutzbar und lediglich auf einer bestimmten Plattform der jeweiligen Unternehmen handelbar.

Wie Bafin urteilen wird, ist unklar

Hinter OneCoin steckt die bulgarische Firmengründerin Ruja Ignatova, hinter SwissCoin steht das Unternehmen Euro Solution. Um die Verbreitung der Währungen zu fördern, setzen beide Anbieter auf den Direktvertrieb. Laut Stiftung Warentest soll bei beiden Währungen ein mehrstufiges Vertriebssystem für Kunden Anreize setzen, neue Kunden hinzuzugewinnen. Beide Unternehmen vertreiben Schulungspakete für den Vertrieb und belohnen die Neukundengewinnung mit der Möglichkeit, virtuelles Geld schöpfen zu können.

Unklar sei allerdings, urteilen die Verbraucherschützer in ihrem aktuellen Bericht, ob es sich bei OneCoin und SwissCoin nicht eigentlich um elektronisches Geld handele. Beide Unternehmen seien nicht als E-Geld-Institute bei der Bafin zugelassen. Sollte die Bankenaufsicht die Währungen in Zukunft so einstufen, drohe den Währungen die Rückabwicklung. Dann kommt es darauf an, wie solvent die Betreiber sind: Im schlimmsten Fall droht den Kunden der Totalverlust.

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