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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Online-Register, Tag 1 Bafin stellt vier Finanzinstitute an den Pranger

Die Bafin veröffentlicht ab sofort bestimmte Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist der Paragraf 60b Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Schon am ersten Tag hat die Behörde vier Finanzinstitute an den Pranger gestellt.

Das größte Finanzinstitut, das auf der Sünder-Liste gelandet ist, ist J.P. Morgan. Die deutsche Finanzaufsicht hat gegen das Unternehmen bereits Ende 2014 ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt. „Das Institut hatte einer sofort vollziehbaren Anordnung der Bafin im Bereich des Risikomanagements zuwidergehandelt, indem es die angeordnete Mängelbeseitigung nicht hinreichend schnell durchführte“, so die Begründung.

Ein weiterer Sünder ist die Shinhan Bank Europe, die die Großkreditobergrenze nicht eingehalten - und dies gegenüber der Bafin geheim gehalten - hat. Dafür muss die Bank nun 10.000 Euro zahlen. 

Außerdem fordert die Aufsichtsbehörde die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und die Frankfurter Niederlassung der China Construction Bank Corporation auf, ihre Eigenmittel zu erhöhen. 

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