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Online-Versicherungsvermittlung: Tchibo muss vor Gericht

Quelle: Tchibo
Quelle: Tchibo
Die Klage des WIW vor dem Landgericht Hamburg wird vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung und dem Brancheninformationsdienst „Versicherungstip“ unterstützt. Laut WIW verletzt der Vertrieb von Versicherungen über die Tchibo-Internetpräsenz gültige Verbraucherschutzregeln. „Unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft“ „Es ist im Sinne des fairen Wettbewerbs nicht hinzunehmen, dass ein Unternehmen unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft im großen Stil Versicherungen an Endverbraucher vermitteln kann, ohne die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Informationspflichten dienen dem Schutz des Verbrauchers und sind von allen Versicherungsvermittlern einzuhalten“, kritisiert WIW -Geschäftsführerin Viola Huber. Tchibo sei weder im Versicherungsvermittlerregister eingetragen, noch liege eine entsprechende Gewerbeerlaubnis vor, hieß es von Klägerseite. Auch sonstige in der Versicherungsvermittlungsverordnung vorgeschriebene Anforderungen an eine ordnungsgemäße Versicherungsvermittlung erfülle Tchibo nicht. Zudem fehle dem Hamburger Unternehmen eine Gewerbeerlaubnis zur Vermittlung anderer Finanzprodukte als Versicherungen, so ein weiterer Vorwurf der Kläger.  Vergleichsfall Rewe Tchibo hat am 1. Juli bereits beim Landgericht Hamburg angezeigt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen. Der Kaffeekonzern hat sich vorgerichtlich auf den umstrittenen Tippgeberstatus zurückgezogen. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW hierzu: „Diesbezüglich liegt eine Analogie zum Urteil gegen Rewe im Jahr 2008 vor. Das Landgericht Wiesbaden hatte damals jedoch eindeutig klargestellt, dass Rewe nicht nur Tippgeber war. Wir erwarten gleiches nun im Fall Tchibo.“ Hintergrund: Der Handelskonzerns Rewe hatte 2007 über seinen Supermarkt-Discounter Penny Versicherungspolicen verkauft. Erst eine Klage des AfW und das 2008 ergangene Urteil sorgten für Rechtsklarheit und den Rückzug von Rewe aus dem Versicherungsgeschäft. Der AfW war in der Folge dem WIW beigetreten, mit dem gemeinsamen Ziel, für gleiches Recht im Vermittlermarkt zu streiten.

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