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Aktualisiert am 31.03.2020 - 11:09 Uhrin InstitutionelleLesedauer: 2 Minuten

Oppenheim-Prozess Anwälte fordern Freispruch für Dieter Pfundt und Josef Esch

In dem Prozess um fragwürdige Immobiliengeschäfte und Kreditvergaben im Kölner Bankhaus Sal. Oppenheim haben die Verteidiger ihre Plädoyers abgeschlossen. Zum Schluss verlasen die Anwälte von Ex-Bankpartner Dieter Pfundt und dem Immobilienunternehmer Josef Esch ihre Plädoyers.

„Nicht strafbare  Nebengeschäfte“

Die Anwälte von Josef Esch, darunter der Staranwalt Eberhard Kempf, der in der Vergangenheit auch Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess vertreten hat, fordern für ihren Mandanten Freispruch. Esch war über die Oppenheim-Esch-Holding und ihren Immobilienfonds dem Bankhaus eng verbunden gewesen. Laut der Börsen-Zeitung bestritten seine Verteidiger den Vorwurf, der Immobilienunternehmer habe gewerbsmäßig und damit unerlaubt Kredite vergeben. Die Darlehen an seine vermögenden Kunden, darunter die Inhaberin des ehemaligen Arcandor-Konzerns Madeleine Schickedanz, seien nicht strafbare Nebengeschäfte gewesen. Die Forderung der Staatsanwaltschaft von 418.500 Euro (90 Tagessätze) habe der Immobilienunternehmer durch 124 Tagessätze in Form der bereits vergangenen Verhandlungstage schon beglichen.

„Investmentbanker ist kein Immobilienfachmann“

Die Verteidiger von Dieter Pfundt, ehemals führender Investmentbanker bei Sal. Oppenheim, hoben die Isolierung ihres Mandanten im Kreise der übrigen persönlich haftenden Gesellschafter hervor. Pfundt sei zunehmend gemieden worden. In wichtige Entscheidungen sei er nicht eingebunden worden. Seine Zustimmung zu einem fragwürdigen unbesicherten Kredit über 79,8 Millionen Euro an Arcandor habe er unter Zeitnot und mit knapper Informationslage gegeben.

In einem anderen Anklagepunkt gegen Dieter Pfundt ging es um ein überteuertes Immobiliengeschäft in Frankfurt. Hier habe Pfundt seinen Anwälten zufolge nicht pflichtwidrig oder vorsätzlich gehandelt. Der Investmentbanker Pfundt sei kein Immobilienfachmann, zitiert die Börsen-Zeitung seine Verteidiger. Sie plädierten ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe.

Am 2. Juli wird der Prozess noch einmal Aufmerksamkeit auf sich ziehen: Die fünf Angeklagten werden abschließen zu Wort kommen. Für Graf Krockow und Baron Oppenheim hat die Verteidigung Bewährungsstrafen gefordert. Die Verteidiger von Chefbanker Janssen fordern Freispruch ihres Mandanten.

Neues Justizverfahren bahnt sich an

Mittlerweile ist das krisengeschüttelte Bankhaus, das 2009  im Zuge des Skandals kurz vor der Pleite stand und von der Deutschen Bank übernommen wurde, wieder in die Schlagzeilen geraten: Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Beihilfe gegen Kunden und Beschäftigte der Bank. In der vergangenen Woche wurden Büros und Privatwohnungen untersucht.

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