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Opposition im Bundestag Untersuchungsausschuss zu Dividendenstripping einberufen

Der Deutsche Bundestag - ein Untersuchungsausschuss soll die Hintergründe des Steuerschadens durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte aufklären. Foto: Julia Nowak-Katz
Der Deutsche Bundestag - ein Untersuchungsausschuss soll die Hintergründe des Steuerschadens durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte aufklären. Foto: Julia Nowak-Katz
Der deutsche Bundestag wird auf Antrag der Opposition voraussichtlich am Freitag einen Untersuchungsausschuss einberufen, um den entstanden Steuerschaden so genannter Cum-Ex-Geschäfte aufzuklären. Das erklärte der Finanzsprecher der Grünen Bundestagsfraktion Gerhard Schick in Berlin.

Großinvestoren haben nach Einschätzung der Grünen einen Milliardenschaden für Steuerzahler verursacht, indem verschiedene Banken und Großanleger zwischen 1999 und 2012 Steuergestaltungsmodelle nutzten, die es ermöglichten, einmalig gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach zurückerstattet zu bekommen. Dies erfolgte durch einen Kauf und Verkauf von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch um den Dividendenstichtag herum. In der Folge wurden mehrfach Steuerbescheinigungen für Kapitalertragssteuern ausgestellt, die nur einmalig gezahlt wurden.

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Das Dividendenstripping wurde zwar 2012 durch eine Gesetzesänderung gestoppt. Der Untersuchungsausschuss soll nun jedoch die Hintergründe prüfen, die den jahrelangen Missbrauch ermöglicht haben. Der entstandene Steuerschaden wird von den Oppositionsparteien auf bis zu 12 Milliarden Euro geschätzt. Die Hypovereinsbank und einige Landesbanken haben unter anderem eingeräumt, in derartige Aktiengeschäfte verwickelt gewesen zu sein.

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