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Opting-out-Modell, Steuergeschenke, Zuschüsse à la Riester So will die CDU/CSU Betriebsrenten stärken

„Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können. Wir werden auch im europäischen Kontext darauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben."

So umschreibt das Positionspapier der CDU/CSU das Ziel der Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Wir halten fest: Gerade die Verbreitung der bAV in Klein- und Mittelbetrieben lässt zu wünschen übrig. Die nachfolgenden Maßnahmen sollen laut CDU/CSU deshalb zu einer weiteren Verbreitung der bAV führen.

1. Bessere Absicherungsquote durch Angebotsobligatorium
Bereits jetzt haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch geht aber nicht soweit, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer hierüber informieren muss. Der Arbeitgeber soll künftig jedem Arbeitnehmer ein Angebot zur bAV machen. Dies soll mit einem Opting-out-Modell kombiniert werden. Erhält der Arbeitnehmer bereits eine vom Arbeitgeber finanzierte bAV, ist die Pflicht erfüllt.

2. Bessere Absicherung durch Aktivierung zusätzlicher Potenziale
Der bei einer Entgeltumwandlung eingesparte Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung soll weitergegeben werden. Die Arbeitgeber soll zum Ausgleich steuerlich belohnt werden.

3. Nebeneinander von individuellen und kollektiven Lösungen gestalten
Wenn es nach dem Willen der CDU geht, sollen in Zukunft weiter individuelle und kollektive Lösungen zur bAV angeboten werden, da beide Varianten ihre Vorteile bereits bewiesen haben.

4. Mobilität und Portabilität verbessern
Gerade Geringverdiener wechseln ihren Arbeitergeber häufig. Hierdurch entstehen Kleinstbeträge gegenüber einer Vielzahl von Arbeitgebern. „Die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen und somit schlussendlich einen einheitlichen Anspruch zu haben, sollte daher verbessert werden.“

5. Belastung von Betriebsrenten durch volle GKV-Beitragspflicht („Doppelverbeitragung")
Die Doppelbelastung der Rentner in der Leistungsphase der bAV soll wirtschaftlich entfallen. Dies soll dadurch ermöglicht werden, dass künftig der Arbeitgeber in der Ansparphase einen obligatorischen Betrag in Höhe der eingesparten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in die bAV des Arbeitnehmers abführt. Dem vollen Beitragssatz, den der Arbeitnehmer als Rentner leisten muss, steht dann als Ausgleich ein ihm zufließender hälftiger Beitrag während der Erwerbsphase gegenüber. Die Arbeitgeber werden hierdurch nicht zusätzlich belastet, da sie diese Beiträge auch hätten leisten müssten, wenn keine Entgeltumwandlung durchgeführt worden wäre.

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