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Pflege-Bahr: Wie hoch die Abschlusskosten maximal sein dürfen

Die 1,5 Millionen Verträge würden ein Zulagenvolumen von rund 90 Millionen Euro bedeuten. Um die Zulagen von 5 Euro im Monat zu erhalten, müssen Versicherte mindestens 10 Euro monatlich in ihren Vertrag einzahlen. Den Pflege-Bahr können alle in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten volljährigen Personen nutzen. Die Zusatzversicherung soll im Pflegefall mindestens 600 Euro in Pflegestufe III leisten.

Der Entwurf der Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung (PflvDV) macht auch Aussagen zu den Abschlusskosten der staatlich geförderten Verträge. Die unmittelbaren Abschlusskosten dürfen danach nicht mehr als das Zweifache der Prämie des ersten Monats betragen. Mittelbare Abschlusskosten, Schadenregulierungskosten und sonstige Verwaltungskosten sollen bis zu einer Höhe von 10 Prozent der Bruttoprämie eingerechnet werden dürfen.

Gegenüber dem „Versicherungsjournal“ gab eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums an, dass das Kabinett die Verordnung Ende November oder Anfang Dezember beschließen könnte. Der Bundesrat ist am Verfahren nicht beteiligt.

Bis zum 9. November haben die Verbände, etwa der PKV-Verband Zeit, sich zum Entwurf zu äußern. Die Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung (PflvDV) soll am 4. Januar 2013 in Kraft treten.

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