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Pflegeversicherung Was Makler beim Verkauf von Pflege-Policen beachten sollten

Pflegeversicherung: Die Beratung bedarf einigen Fingerspitzengefühls (Foto: Axa)
Pflegeversicherung: Die Beratung bedarf einigen Fingerspitzengefühls (Foto: Axa)
Wenn Vater oder Mutter Hilfe brauchen, will man für sie da sein. Doch die Pflege erfordert reichlich Energie und geht oft über viele Jahre. Vor lauter Stress denken die pflegenden Angehörigen oft nicht an sich selbst. Arbeit, Pflege der Eltern und eigener Haushalt überfordern viele. Gesundheitliche Mängel sind die Folgen. Unter Umständen schafft eine Berufsunfähigkeitsversicherung Zeit und zusätzliche Einnahmen für den gestressten Angehörigen.

Bis heute pflegen vor allem Töchter ihre kranken Eltern – und das häufig neben dem eigenen Job, dem Haushalt und den Kindern. Pflegebedürftigkeit dauert im Schnitt acht Jahre. Dies kann jedoch niemand über einen solch langen Zeitraum durchstehen. Schnell sind die Angehörigen mit der Pflege überfordert und leiden trotz Unterstützung an gesundheitlichen Folgen.

Private BU-Versicherung greift vor der staatlichen Erwerbsminderungsrente

Bevor der Staat eingreift und eine Erwerbsminderung feststellt, muss viel passieren. Und dann schickt er den angeschlagenen Arbeitnehmer in andere Berufe. Da kann es schnell passieren, dass der Arzt plötzlich als Pförtner arbeiten muss.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung greift dagegen schon, wenn man den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann und hilft, zeitweise oder dauerhaft finanzielle Freiräume zu schaffen. Wie hoch die monatliche Rente der privaten Versicherung ist, legen die Betroffenen im Vorfeld selbst fest.

Sobald es an die private BU geht, sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Er kennt sich am besten mit den Fallstricken aus und hilft, den bestmöglichen Weg zu finden. Schließlich haben die Betroffenen in dieser ohnehin schon schwierigen Situation meist keine Kraft, sich durch den Behörden- und Versicherungsdschungel zu kämpfen.

Bezahlte Familienpflegezeit: Für und Wider

Der Bundestag hat Ende 2014 die bezahlte Pflegezeit beschlossen, die Arbeitnehmern helfen soll, pflegende Angehörige leichter zu versorgen. So gibt es zehn Tage Sonderurlaub für akute Situationen, in denen der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt bekommt. Hinzu kommt die Möglichkeit, sechs Monate Pflegezeit zu nehmen, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen. Während dieser Zeit kann ein zinsloses Darlehen aufgenommen werden, um keine zu großen finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen. Doch bei dieser Regelung gibt es ein großes Aber, denn nur Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten können sie in Anspruch nehmen.

Noch drastischer verhält es sich mit der 24-monatigen Pflegezeit. Sie gilt nur in Unternehmen mit mindestens 25 Arbeitnehmern und bei einer Mindestarbeitszeit von wöchentlich 15 Stunden. Damit entfällt diese Option für sieben Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber hier solche Unterschiede macht. Die Pflege innerhalb der Familie ist schließlich nicht nur die beste, sondern auch die günstigste Variante für den Staat. Außerdem gelten bei der Erziehung von Kindern auch für alle Arbeitnehmer gleiche Regelungen – unabhängig von der Größe des Betriebes.

Es braucht deshalb noch klarere Akzente vom Staat – auch wenn mit diesen Bestimmungen bereits ein Anfang getan sei.

Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationen-Beratung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

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